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Wann darf man in der Schweiz Feuerwerk zunden?

Wann darf man in der Schweiz Feuerwerk zünden?

Das Abbrennen von Lärm verursachendem Feuerwerk ist nur am 1. August und in der Nacht auf den 2. August sowie in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1.

Ist Feuerwerk in der Schweiz verboten?

März 1977 (SprstG; SR 941.41) haben die Kantone die Kompetenz, zeitliche Begrenzungen für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk zu erlassen oder den Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper zu verbieten. Durch das Abbrennen von Feuerwerk werden in der Schweiz jährlich rund 300 Tonnen Feinstaub emittiert.

Ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern gestattet?

In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern jedweder Art nicht gestattet. Wo das „Böllern“ erlaubt ist, sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Autos eingehalten werden.

Wie erkennt man sichere Feuerwerkskörper?

Wichtig: Feuerwerkskörper sollten nicht im Ausland oder auf Flohmärkten gekauft werden. Diese entsprechenden meist nicht den erforderlichen Sicherheitsstandard. Sichere Ware erkennt man am Prüfsiegel des „BAM“ (Bundesamt für Materialforschung und Materialprüfung) oder des Siegels „CE“ (Kennzeichnung nach EU-Recht).

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Wann darf das Feuerwerk abgebrannt werden?

Dezember und am ganzen 1. Januar. Auch in Berlin darf generell Feuerwerk abgebrannt werden, ebenso in Nürnberg, Potsdam, Köln, Düsseldorf, Wiesbaden, Frankfurt/Main, Hanau, Offenbach, Darmstadt, Gießen, Kassel, Bremen und Stuttgart.

Welche Eltern haften für Feuerwerkskörper?

Grundsätzlich gilt, dass immer derjenige haftet, der den Schaden auch verursacht hat. Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wichtig: Feuerwerkskörper sollten nicht im Ausland oder auf Flohmärkten gekauft werden. Diese entsprechenden meist nicht den erforderlichen Sicherheitsstandard.