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Wann haftet der Sicherheitsbeauftragte?

Wann haftet der Sicherheitsbeauftragte?

Gemäß § 22 SGB VII haben Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis. Sie können deshalb zivil- und strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden. Ihre Aufgabe besteht einzig und allein darin, Ihren Arbeitgeber oder Ihre Vorgesetzten zu beraten, Mängel und Unfallgefahren zu melden und Verbesserungen anzuregen.

Was sind die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten?

Zu den Sicherheitsbeauftragten Aufgaben zählen im Allgemeinen beratende und vermittelnde Tätigkeiten zwischen Kollegen und den Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit im Betrieb. Außerdem unterstützt ein Sicherheitsbeauftragter bei der Gefährdungsbeurteilung und ist Teil des Arbeitsschutzausschusses.

Was ist die fachliche Nähe für die Sicherheitsbeauftragten?

Die notwendige fachliche Nähe ist z. B. gegeben, wenn die Sicherheitsbeauftragten und die Beschäftigten dauerhaft gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben. Zur fachlichen Nähe für die Sicherheitsbeauftragten gehört auch die Kenntnis der Mitarbeiterstruktur im Zuständigkeitsbereich, insbesondere im Hinblick auf Qualifizierung und Sprache.

Was sind die Zugangsvoraussetzungen für den Sicherheitsbeauftragten?

Die Zugangsvoraussetzungen für die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten sind geringer. Aus gesetzlicher Sicht soll der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber nur bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen, auf die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung achten und auf Unfallgefahren aufmerksam machen.

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Wer ist der Sicherheitsbeauftragte in einem Unternehmen?

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter in einem Unternehmen, welcher neben seiner Haupttätigkeit, zur Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit beiträgt. Der Sicherheitsbeauftragte hat eine Fortbildung von ca. 20 Stunden absolviert und bekommt dadurch ein Rüstzeug an die Hand, um unterschiedliche Aufgaben zu übernehmen.