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Wann hat man Kundigungsschutz?

Wann hat man Kündigungsschutz?

Der allgemeine Kündigungsschutz besteht erst ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten in demselben Betrieb oder Unternehmen. Nach Ablauf von sechs Monaten gilt zwingend der allgemeine Kündigungsschutz, sofern mehr als zehn Mitarbeiter in Ihrem Betrieb beschäftigt werden.

Ist man mit 58 Jahren unkündbar?

Auch als älterer Arbeitnehmer ab 50 sind Sie grundsätzlich nicht unkündbar. Sie werden zwar besser vor einer betriebsbedingten Kündigung geschützt; ganz ausgeschlossen ist die Entlassung aber nicht. Oftmals ist darin vorgesehen, dass Arbeitnehmer ab 55 oder 58 Jahren unkündbar sind.

Was ist eine Entlassung?

Inhalt und Form – Ausspruch – geschützte Personen – Entlassungsgründe – Ansprüche. Entlassung ist die sofortige („fristlose“) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe. Die Entlassung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie kann vom Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen werden.

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Wann muss der Arbeitgeber die Entlassung aussprechen?

Sobald dem Arbeitgeber der Entlassungsgrund bekannt ist, muss er die Entlassung unverzüglich, das heißt sofort und ohne Verzögerung (= noch am selben Tag) aussprechen. Bei unklarem Sachverhalt kann mit dem Entlassungsausspruch bis zu dessen einwandfreier Klärung gewartet werden. Der Arbeitgeber darf sich dafür aber nicht unnötig lange Zeit lassen.

Wie kann ich eine unberechtigte Entlassung bekämpfen?

Lehrlinge und begünstigte Behinderte können eine unberechtigte Entlassung nachträglich bei Gericht bekämpfen; dies mit dem Ziel der Fortsetzung des unberechtigt beendeten Lehr- bzw. Arbeitsverhältnisses. In Betrieben mit gewähltem Betriebsrat muss der Betriebsinhaber den Betriebsrat von jeder Entlassung unverzüglich verständigen.

Was unterliegt der Entlassung des Arbeitgebers?

Die Entlassung unterliegt keinen besonderen Inhalts- oder Formvorschriften. Es muss aber der Wille des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sofort durch Entlassung beenden zu wollen, eindeutig erkennbar sein.