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Wann in Rente Jahrgang 1964 mit 50 Schwerbehinderung?

Wann in Rente Jahrgang 1964 mit 50 Schwerbehinderung?

Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge (wird Abschläge genannt) oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre.

Warum müssen Arbeitnehmer mit Behinderung früher in Rente gehen?

Deshalb wollen viele Arbeitnehmer mit Behinderung früher in Rente gehen. Eine gesonderte Altersrente bei Schwerbehinderung ermöglicht den vorzeitigen Ruhestand auch ohne Rentenabschläge. So nutzen Sie Ihr Recht auf die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderung.

Wie kann ich als Schwerbehinderter in die Altersrente gehen?

Ihr Recht als Schwerbehinderter: Sie können ohne Rentenabschläge zwei Jahre früher in die Altersrente gehen. Bis zu fünf Jahre früher ist möglich, wenn Sie Abschläge bei der Rente hinnehmen. Beispiel: Ein Versicherter in der Rentenkasse (Geburtsjahrgang 1960) kann regulär im Alter mit 66 Jahre und 4 Monate in die Altersrente gehen.

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Wann dürfen Schwerbehinderte in den Ruhestand kommen?

Lebensjahr, die vor dem 16.11.1950 geboren sind, vor dem 16.11.2000 schwerbehindert und am 1.1.2001 bereits Beamter/ Beamtin waren. Vor dem 1.1.1952 geborene Schwerbehinderte dürfen weiterhin mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Der Versorgungsabschlag wird für sie wie bisher bis zur Vollendung des 63.

Was sind die gesetzlichen Zurechnungszeiten für Schwerbehinderte?

Lebensjahr und 3 Monaten) eine sogenannte Zurechnungszeiten im Versorgungsrecht. Diese werden mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigern so die Rente. Schwerbehinderte Menschen können vor dem 65. beziehungsweise 67. Lebensjahr in Rente gehen. Sie müssen dafür die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

https://www.youtube.com/watch?v=qSt1ojMVZZg