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Wann ist der Betriebsrat nicht mehr beschlussfahig?

Wann ist der Betriebsrat nicht mehr beschlussfähig?

Die Beschlussfähigkeit regelt § 33 Abs. 2 BetrVG: Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (abzugrenzen von Funktionsfähigkeit des Betriebsrats).

Ist ein Gemeinderatsbeschluss ein Verwaltungsakt?

Der Gemeinderatsbeschluss wird erst durch seine Bekanntgabe zum Verwaltungsakt.

Wann ist ein Gremium beschlussfähig?

Die Beschlussfähigkeit (lateinisch quorum) erfordert das Erreichen oder Überschreiten einer durch Rechtsnormen festgelegten Mindestzahl aller stimmberechtigten anwesenden Mitglieder eines Kollegialorgans, um Entscheidungen treffen zu können.

Welche Pflicht trifft den BR wenn er nicht mehr voll besetzt ist?

Die Neuwahl des Betriebsrats ist laut § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG dann erforderlich, wenn die Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach dem Aufrücken der zur Verfügung stehenden Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist.

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Hat der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens eine Ordnungswidrigkeit begangen?

Hat der gesetzliche oder gewillkürte Vertreter eines Unternehmens eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, die dem Unternehmen zurechenbar ist, trifft die Einziehung nicht den individuellen Täter, sondern den vertretenen Unternehmensträger selbst (vgl. § 75 StGB, § 29 OWiG).11 Bei der Einziehung nach §§ 74ff.

Warum müssen sie keine eigene Firma gründen?

Bei einer Unternehmensnachfolge müssen Sie keine eigene Firma gründen – zumindest nicht von Grund auf. Sie übernehmen das Geschäft, das ein anderer erfolgreich aufgebaut hat. Das sind oft Unternehmer, die in den Ruhestand gehen möchten oder aus anderen Gründen, beispielsweise der Gesundheit, einen Nachfolger suchen.

Welche Voraussetzungen müssen sie für eine Unternehmensgründung erfüllen?

Unternehmensgründung: Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen Um in Deutschland ein Unternehmen gründen zu können, müssen Sie einige formale Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen volljährig sein und dürfen für den Beruf, mit dem Sie sich selbstständig machen wollen, kein Verbot auferlegt bekommen haben.

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Warum sind Unternehmen außerhalb der Reichweite von Sanktionen?

Gleichwohl sind Unternehmen keineswegs außerhalb der Reichweite von Sanktionen. Sie können nach deutschem und europäischem Recht Adressaten von strafrechtlichen Rechtsfolgen oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen sein.