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Wann ist ein feststellungsantrag begrundet?

Wann ist ein feststellungsantrag begründet?

„Begründet ist ein Feststellungsantrag, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann.

Wann ist die Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft?

Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist gemäß § 113 Absatz 1 Satz 4 VwGO statthaft, falls der Kläger begehrt, die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts feststellen zu lassen, der sich im Gerichtsprozess erledigt hat. Erledigt hat sich ein Verwaltungsakt gemäß § 43 Absatz 2 VwVfG, falls er gegenstandslos geworden ist.

Wann ist eine Verpflichtungsklage statthaft?

Die Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage (Alt. 2) ist statthaft, wenn die Klage auf den ablehnenden Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) einer Behörde gerichtet ist. 3) ist statthaft, wenn die Behörde nach einem Antrag (gar) nicht entschieden hat.

Wie erfolgt die Aufhebung eines Verwaltungsakts?

A. Verfahrensrecht. Die Entscheidung über die Aufhebung eines Verwaltungsakts im Wege der Rücknahme ( § 48 VwVfG, Rn. 310 ff. ), des Widerrufs ( § 49 VwVfG, Rn. 323 ff.) bzw. im Rahmen des Wiederaufgreifens des Verfahrens ( § 51 VwVfG, Rn. 302 ff.) erfolgt in einem eigenen Verwaltungsverfahren nach § 9 VwVfG.

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Was ist die Ermächtigung der Behörden für rechtskräftige Verwaltungsakten?

Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen.

Wie lange ist ein Verwaltungsakt nicht wirksam?

Der Verwaltungsakt ist also nach § 41 VwVfG bekanntzugeben. Nach § 43 Absatz 2 VwVfG ist ein nicht nichtiger (vgl. dazu § 44 VwVfG) Verwaltungsakt so lange wirksam, solange er sich nicht erledigt hat, die rechtliche oder sachliche Beschwer des Verwaltungsaktes also nicht nachträglich wegfällt.

Was ist ein Verwaltungsakt?

Demnach ist ein Verwaltungsakt eine behördliche Verfügung, die ein Tun, Dulden oder Unterlassen anordnet (z.B. eine Polizeiverfügung oder ein Bescheid einer Behörde ). Diese hoheitliche Maßnahme muss allerdings stets einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts betreffen.