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Wann ist eine Brandwand erforderlich?

Wann ist eine Brandwand erforderlich?

Bei getrennt stehenden Gebäuden müssen die Abschlusswände als Brandwände ausgebildet werden, wenn der Abstand zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 2,50 m beträgt, es sei denn, das benachbarte Gebäude ist mehr als 5 m entfernt. Innere Brandwände sind zur Unterteilung in ausgedehnten Gebäuden vorzusehen.

Wie breit muss eine brandschutzwand sein?

Darin heißt es sinngemäß, dass Brandwände mindestens 30 Zentimeter über Dach zu führen sind. Bei weichen Bedachungen sind es mindestens 50 Zentimeter. Eine andere Möglichkeit ist es, beiderseits der Brandwand 50 Zentimeter breite Kragplatten aus Stahlbeton gegen den Feuerüberschlag auf das Nachbardach anzuordnen.

Wann sind Brandabschnitte erforderlich?

Brandabschnitte dienen der Einschränkung der Brandausbreitung (Ausbreitung von Feuer und Rauch). Rauchabschnitte sind hauptsächlich für die Flucht- und Rettung von Menschen und Tieren erforderlich. Beide ermöglichen dem abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) wirksame Löscharbeiten durchzuführen.

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Welche Bereiche sind wichtig für den Brandschutz?

Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Wie ist die Planung von Brandschutz zu klären?

Entsprechend der Architektenplanung ist vor der Planung des Brandschutzes die Ermittlung der Grundlagen erforderlich. Dabei sind die Aufgabenstellung und der Planungsumfang zu klären. Ein Bedarf von weiteren Fachplanern (z. B. für Brandsimulationen oder Evakuierungsberechnungen) ist zu ermitteln und die Aufgabenverteilung ist festzulegen.

Was sind die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen?

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden. Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

Welche Gebäudeklassen sind die Anforderungen an den Brandschutz?

Grundsätzlich gilt: Je höher die GK, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz. Die Gebäudeklassen lösten die davor gebrauchten Begriffe Gebäude niedriger Höhe (jetzt Gebäudeklasse 1 bis 3) und Gebäude mittlerer Höhe und darüber hinaus (jetzt Gebäudeklasse 4 und 5) ab.

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