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Wann ist man Haushaltsmitglied?

Wann ist man Haushaltsmitglied?

Haushaltsmitglied ist zunächst die wohngeldberechtigte Person. In der Regel handelt es sich dabei um die antragstellende Person. Jeder, der mit der wohngeldberechtigten Person Wohnraum gemeinsam bewohnt, zählt ebenfalls als Haushaltsmitglied.

Wann habe ich wohngeldanspruch?

Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Dabei können sowohl Mieter als auch Eigentümer einen Wohngeld Anspruch haben.

Sind Kinder Wohngeldberechtigt?

Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Wer ist wohngeldberechtigt?

Was ist Voraussetzung für alle Haushaltsmitglieder?

Voraussetzung für alle Haushaltsmitglieder ist, dass sie mit dem dem Antragsteller in einer gemeinsamen Wohnung oder Haus leben und auch dort gemeldet sind. Ändert sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder, so muss dies dem Wohngeldamt mitgeteilt werden, da sich dadurch die Berechnungsgrundlage verändert.

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Was ist der Tod eines Haushaltsmitglieds?

Tod eines Haushaltsmitglieds. Verstirbt ein Haushaltsmitglied, so kann das Wohngeld für dieses Mitglied für weitere 24 Monate weiter gezahlt werden, sofern die Wohnung in dieser Zeit nicht gewechselt und auch den vollen Zeitraum weiter bewohnt wird.

Ist das Einkommen aller Haushaltsmitglieder erwerbsfähig?

Sofern das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder zum Leben für alle Personen ausreicht, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) 2. Dies gilt auch, wenn ein erwerbsfähiges Haushaltsmitglied gar nichts erwirtschaftet.

Welche Haushaltsmitglieder werden nicht berücksichtigt?

Demnach wird auch der Wohngeldanspruch einzeln ermittelt. Welche Haushaltsmitglieder werden nicht berücksichtigt? Nicht berücksichtigte Haushaltsmitglieder sind grundsätzlich nicht wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder, wie bspw. Empfänger von Transferleistungen wie Hartz IV oder Sozialgeld, aber auch Studenten, die BAföG beziehen (könnten).