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Wann Nutzungsersatz?

Wann Nutzungsersatz?

Wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat, kann der Käufer vom Verkäufer die Lieferung einer neuen Sache verlangen. Die alte Sache muss der Käufer dabei an den Verkäufer zurückgeben. Für den Gebrauch der alten Sache hat der Verkäufer darüber hinaus einen Anspruch auf Nutzungsersatz!

Was ist ein Unredlicher Besitzer?

ABGB – Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch Wer aus wahrscheinlichen Gründen die Sache, die er besitzt, für die seinige hält, ist ein redlicher Besitzer. Ein unredlicher Besitzer, ist derjenige, welcher weiß oder aus den Umständen vermuthen muß, daß die in seinem Besitze befindliche Sache einem Andern zugehöre.

Warum ist 985 nicht Abtretbar?

Der Anspruch aus § 985 BGB ist nicht selbstständig abtretbar, da er untrennbar mit dem Eigentum verbunden ist. Auf ihn sind – anders als auf die §§ 987 ff. BGB – die Regeln des allgemeinen Schuldrechts nicht anwendbar. Denn er ist ein dinglicher Anspruch gegenüber jedermann und kein Schuldverhältnis.

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Wann ist Wertersatz zu leisten?

Der Rückgewährschuldner hat nach § 346 Abs. 2 BGB Wertersatz zu leisten, wenn er die Leistung selbst nicht (mehr) zurückgewähren kann. Das ist der Fall, wenn der Schuldner die erhaltenen Leistungen gegen Entgelt veräußert oder diese verbraucht hat (§ 818 Abs. 2 BGB).

Wie geht der Besitz eines Verstorbenen auf den Erben über?

Nach § 857 geht der Besitz eines Verstorbenen mit dem Tode des Erblassers, auch ohne tatsächliche Besitzergreifung, auf den Erben über. In diesem Falle ist der Erbe als fingierter Besitzer z.B. Gegner eines Herausgabeanspruchs aus § 985.

Was sind die Besitzansprüche aus § 1007 BGB?

Zu nennen sind hier die Besitzansprüche aus § 1007 BGB. Nach § 1007 Absatz 1 BGB kann derjenige, der eine bewegliche Sache im Besitz gehabt hat, von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn dieser bei dem Erwerb des Besitzes nicht im guten Glauben i.S.d.

Was sind die Begriffe Besitz und Eigentum?

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In der Praxis werden die Begriffe Besitz und Eigentum (i.S.d. §§ 903 ff. BGB) oftmals gleichgestellt oder verwechselt. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.

Was ist Eigenbesitzer und Fremdbesitzer?

Insoweit ist also auch zwischen Eigen- und Fremdbesitzer zu unterscheiden. Eigenbesitzer ist dabei, wer eine Sache als ihm selbst gehörig besitzt, § 872 BGB. Fremdbesitzer ist dementsprechend derjenige. wer eine Sache für einen anderen besitzt. Nach § 857 BGB ist der Besitz auch vererblich, sog. Erbenbesitz.

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