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Wann pruft man 280 BGB?

Wann prüft man 280 BGB?

Der Schadensersatzgläubiger hat nach allgemeinen Grundsätzen der Beweislast die Pflichtverletzung des Schuldners i.S. von § 280 I 1 BGB darzulegen und zu beweisen. Gelingt dies, wird nach § 280 I 2 BGB vermutet, dass der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Wann 280 Wann 823?

§ 280 I macht die Schadensersatzpflicht vom „Vertretenmüssen“ des Schuldners abhängig, § 823 I davon, dass eine Rechts- oder Rechtsgutverletzung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist. Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Was sind die Arten der Pflichtverletzung bei Verträgen?

Arten der Pflichtverletzung bei Verträgen. Wird ein Vertrag geschlossen, enthält dieser gewisse Pflichten für die Vertragsparteien. Werden dieses vertraglichen Pflichten nicht eingehalten, sprechen Juristen von einer sogenannten Leistungsstörung.

Was sind die Folgen einer Pflichtverletzung?

Die Folgen einer Pflichtverletzung hängen dabei von Art und Umfang der Verstöße ab. Während eine vergleichsweise geringfügige Pflichtverletzung “nur” eine Lohnkürzung zur Folge hat, drohen dem Arbeitnehmer bei schwerwiegenden Verstößen unter Umständen gar Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers oder von dritten Personen.

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Was ist eine Verletzung der Nebenpflichten?

Eine Verletzung der Nebenpflichten (Verschwiegenheitspflicht) liegt zum Beispiel vor, wenn der Beschäftigte rechtswidrig Informationen über betriebsinterne Vorgänge preis gibt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, oder wenn er vertrauliche Daten über Klienten, Patienten etc. an dritte Personen weitergibt.

Was ist der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung?

§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.