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Wann wird das Zulassungsverfahren durchgefuhrt?

Wann wird das Zulassungsverfahren durchgeführt?

Das Zulassungsverfahren wird in der Regel frühestens 3-4 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist durchgeführt. Bei direktem Hochschulzugang erhalten Sie Ihre Zulassung durch das Studentensekretariat der Universität. Für das Studienkolleg am Internationalen Studienzentrum erteilt das International Office die Zulassungen.

Was gibt es bei zulassungsbeschränkten Studiengängen?

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es einen NC. Das bedeutet es gibt für ein Studienfach mehr Bewerbungen als Studienplätze und deshalb findet ein Auswahlverfahren statt. Beim Auswahlverfahren wird zwischen Deutschen / EU-Bewerbern und nicht-EU-Bewerbern unterschieden.

Wann erfolgt die Zulassung an der Goethe-Universität?

Nach Durchführung des eigentlichen Zulassungsverfahrens an der Hochschule bekommen Sie dann von der Goethe-Universität einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid mit weiteren Informationen zugesandt. Das Zulassungsverfahren wird in der Regel frühestens 3-4 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist durchgeführt.

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Was sind die Zugangs- und Zulassungsordnungen?

Die Zugangs- und Zulassungsordnungen regeln zum einen die Zulassung zum Studium und bestimmen darüber hinaus, welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllt sein müssen. Als Zugangsvoraussetzungen können unter anderem Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse gefordert sein.

https://www.youtube.com/watch?v=PnkeDior9Kc

Ist die Zulassung für einen Studiengang bundesweit beschränkt?

Ist die Zulassung für einen Studiengang bundesweit beschränkt, bewerben Sie sich nicht bei der Hochschule, sondern bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Der Studium-Interessentest (SIT) hilft Schülerinnen und Schülern bei der Studienwahl und -orientierung.

Wann ist die Anmeldung für die Zulassung möglich?

Alle Studierenden müssen das Zulassungsverfahren durchlaufen. Eine Anmeldung ist frühestens am Ende des 4. Fachsemesters und nur mit bestandener Zwischenprüfung möglich. 2. Der Antrag erfolgt auf dem untenstehenden amtlichen Vordruck. Der Antrag ist per Hauspost oder per Post (Adresse siehe oben links) einzureichen.

https://www.youtube.com/watch?v=PYdGGsdWaM8

Wie kann die Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang erfolgen?

Die Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang kann ohne vorherige Bewerbung in der dafür vorgesehenen Frist erfolgen. Bei Masterstudiengängen kann eine vorgelagertes Bewerbungsverfahren zur Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen notwendig sein.

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