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Wann wird Witwenrente nicht ausgezahlt?

Wann wird Witwenrente nicht ausgezahlt?

Überschreitet es die aktuellen Freibeträge, verringert sich die Monatsrente. Bei hohem Einkommen besteht mitunter kein Anspruch auf Witwenrente. Standardmäßig zieht die Rentenkasse 40 Prozent von Ihrem Bruttoeinkommen ab. Von diesem Wert berechnet sie 40 Prozent und zieht diesen Betrag von der Hinterbliebenenrente ab.

Kann man einen Vertrag Erben?

Rechtlich gesehen kann jeder, der das 18. Lebensjahr überschritten hat und urteilsfähig ist nach Art. 468 ZGB als Erblasser einen Erbvertrag abschließen. Im Gegensatz zum Testament kennen alle Vertragsschließenden den Erbvertrag Inhalt und wissen demnach, wie viel und was sie erben.

Wann wird die Witwenrente immer ausgezahlt?

Grundsätzlich wird bei einer Witwen-oder Witwerrente die ersten drei Monate nach dem Tod des versicherten Ehegatten oder Lebensgefährten die Hinterbliebenenrentenleistung in voller Höhe gezahlt. Bei der Berechnung der Witwen-oder Witwerrente ist zum Beispiel auch die Zurechnungszeit zu beachten.

Welche Rechte hat man als Ehepartner im Todesfall?

Welche Rechte hat man als Ehepartner im Todesfall? Damit ein Mensch nach dem Tod seines Ehepartners nicht vollkommen mittellos dasteht, regelt das Erbrecht, wie viel der Witwe bzw. dem Witwer vom Vermögen des Partners zusteht. Ein Viertel bis die Hälfte des Vermögens steht dem Ehegatten je nach Anzahl der Familienmitglieder auf jeden Fall zu.

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Wie viel steht dem Ehegatten nach dem Tod seines Partners zu?

Damit ein Mensch nach dem Tod seines Ehepartners nicht vollkommen mittellos dasteht, regelt das Erbrecht, wie viel der Witwe bzw. dem Witwer vom Vermögen des Partners zusteht. Ein Viertel bis die Hälfte des Vermögens steht dem Ehegatten je nach Anzahl der Familienmitglieder auf jeden Fall zu.

Welche Renten haben sie beim Tod des Ehepartners?

Witwenrente und Witwerrente: Diesen Rentenanspruch haben Sie! Beim Tod des Ehepartners besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.

Ist der verstorbene Ehepartner verheiratet oder getrennt?

Der verstorbene Ehepartner hat die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen. Sie waren bis zum Tod des Partners mit diesem verheiratet oder führten mit ihm eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Ob Sie dabei wirklich zusammen oder getrennt lebten, spielt keine Rolle.