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Warum braucht man eine Wohngebaudeversicherung?

Warum braucht man eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn Ihr Haus beschädigt oder ganz zerstört wird. In der Grunddeckung bietet die Wohngebäudeversicherung Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren (zum Beispiel Sturm und Hagel).

Was ist wichtig bei einer elementarversicherung?

Die Elementarversicherung deckt Schäden durch bestimmte Naturgewalten ab. Erfasst sind u.a. Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen, Schnee und Lawinen, Erdbeben und Erdrutsche. Der Versicherungsschutz ist nur in Kombination mit einer Gebäude- bzw. Hausratversicherung zu vereinbaren.

Welche Versicherung für einen Sturmschaden aufkommt?

Welche Versicherung für einen Sturmschaden aufkommt, hängt vom Schaden selbst ab. Die Windstärke des Sturms ist für die Schadensregulierung entscheidend! Für die Feststellung der Windstärke ist es wichtig, den genauen Ort des Schadens, das Datum und die Uhrzeit festzuhalten. Setzen Sie sich so früh wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

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Wie zahlt die Versicherung einen Sturm?

Damit die Versicherung zahlt, muss der Versicherte allerdings nachweisen, dass mindestens Windstärke 8 vorlag, als der Schaden entstand. „Auch wenn es noch so sehr weht und sich die Äste biegen: Für die Versicherer ist ein Sturm erst ab Windstärke 8 wirklich ein Sturm und damit ein Versicherungsfall.

Was sind die typischen Schäden nach einem Sturm?

Zu den typischen Schäden, die die Wohngebäudeversicherung nach einem Sturm übernimmt, zählen abgerissene Ziegel, heruntergefallene Schornsteine und Schäden durch entwurzelte oder abgeknickte Bäume. Schäden an den Nebengebäuden werden nur übernommen, wenn das in der Police ausdrücklich erwähnt ist.

Wer haftet bei einem Verkehrsunfall auf einen Sturm?

Bei einem Verkehrsunfall, der auf einen Sturm zurückzuführen ist, haftet aller­dings nur die Vollkasko­versicherung! Wurde lediglich eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abgeschlossen, muss der Autobesitzer selbst für den Schaden aufkommen.