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Warum zahlen Eheleute weniger Steuern?

Warum zahlen Eheleute weniger Steuern?

Eheleute sind gegenüber Unverheirateten immer bevorteilt Das spart Steuern, denn in Deutschland sind die Steuersätze umso niedriger, je niedriger das Einkommen ist (progressiver Steuertarif). So zahlt ein Ehepaar mit einem Einkommen von 100.000 Euro nur 26,6 Prozent Steuern.

Wie kann man als Ehepaar Steuern sparen?

Steuern sparen mit Ehegattensplitting Das Zauberwort für den größten Steuervorteil heißt Splitting. Denn Verheiratete können auf Wunsch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und von der Zusammenveranlagung profitieren. So habt ihr nicht nur weniger Aufwand.

Wie viel Einkommen sparen sie bei einer Eheschließung?

Wären Sie nicht verheiratet oder würden Sie sich getrennt veranlagen lassen, müssen Sie insgesamt 13.911 EUR Einkommensteuer entrichten. Lassen Sie sich hingegen zusammen veranlagen, fallen aufgrund des Splittingvorteils lediglich 12.530 EUR Einkommensteuer an. Infolge Ihrer Eheschließung sparen Sie also 1.381 EUR Einkommensteuer.

Welche Vorteile ergeben sich für Eheleute und Lebenspartner?

Der größte Vorteil ergibt sich für Eheleute und Lebenspartner aber durch das sogenannte Ehegattensplitting: Wenn Sie verheiratet sind, werden Sie automatisch – auch ohne Antrag – zusammen veranlagt. Das heißt, dass Sie und Ihr Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und damit steuerlich wie eine Person behandelt werden.

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Wie lange dauert die Eheaufhebung der Ehe?

Für die ersten beiden Konstellationen ist für die Aufhebung der Ehe eine Frist von einem Jahr angesetzt. Ein hiernach eingereichter Antrag ist in aller Regel nicht mehr zielführend. Wurde einer der Ehegatten zur Ehe gezwungen, so liegt die Verjährungsfrist der Eheaufhebung bei drei Jahren.

Welche Fristen gelten für die Annullierung der Ehe?

Auch für die Annullierung der Ehe gilt eine Frist. Begrenzt sind die Fristen hier vor allem hinsichtlich der Aufhebungsgründe arglistige Täuschung, unbewusste Eheschließung und Eheschließung unter Bedrohung. Für die ersten beiden Konstellationen ist für die Aufhebung der Ehe eine Frist von einem Jahr angesetzt.