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Was bedeutet Einstellung nach 207 InsO?

Was bedeutet Einstellung nach 207 InsO?

Insolvenzordnung (InsO) § 207 Einstellung mangels Masse (1) Stellt sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens heraus, daß die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, so stellt das Insolvenzgericht das Verfahren ein.

Was passiert wenn ein Insolvenzverfahren abgelehnt wird?

Wird ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen, ist nicht mehr der Insolvenzverwalter für das weitere Vorgehen zuständig. Vielmehr übernimmt wieder der Geschäftsführer des Unternehmens als sogenannter Liquidator das Ruder. Seine Aufgabe ist es, das Unternehmen zu liquidieren, also aufzulösen.

Was ist der nächste Schritt zur Insolvenz?

Wenn die Gläubiger den Plan ablehnen, ist der nächste Schritt die Insolvenz. Zum Insolvenzantrag gehört auch eine Bestätigung eines Anwalts, eines Schuldnerberaters oder einer Beratungsstelle, dass ein Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelehnt wurde. In jedem Fall hat sich das Erstellen des Plans also „gelohnt“.

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Wie endet das Insolvenzverfahren für Privatpersonen?

Für Privatpersonen endet das Insolvenzverfahren normalerweise mit der Restschuldbefreiung. Ein Unternehmen hingegen kann saniert oder liquidiert werden. Lassen Sie sich beraten! Ein Anwalt sagt Ihnen ganz genau, ob sich eine Insolvenz für Sie lohnt, welche Kosten auf Sie zukommen und ob Sie die Wohlverhaltensphase verkürzen können.

Was sind die Kosten für das Insolvenzverfahren im Detail?

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens im Detail hängt von der Art der Insolvenz ab. Die Kosten setzen sich aus Kosten für das Verfahren und für den Insolvenzverwalter zusammen. Gegebenenfalls fallen auch Beratungsgebühren an. Ein Anwalt kann Sie darauf vorbereiten, was auf Sie zukommt!

Was ist eigentliches Insolvenzverfahren?

Eigentliches Insolvenzverfahren: Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Unternehmensführung und erstellt einen Insolvenzplan. Nehmen die Gläubiger den Plan an, kann das Unternehmen saniert werden. Bei Ablehnung des Plans muss die Firma liquidiert und das Geld auf die Gläubiger aufgeteilt werden.