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Was bedeutet Revision wird nicht zugelassen?

Was bedeutet Revision wird nicht zugelassen?

Sie ist statthaft, wenn sie vom Ausgangsgericht oder vom Bundesgerichtshof zugelassen wird. Das aber geschieht nur selten. Weitaus häufiger liest man „Die Revision wird nicht zugelassen“, auch der Bundesgerichtshof(BGH) beschränkt sich gern auf die begründungslose Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde.

Was kann ich tun wenn meine Revision zurückgewiesen wurde?

Gegen eine abgelehnte Revision kann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden. Eine Revision findet also in der Regel immer in dritter Instanz statt und folgt auf eine Berufung der zweiten Instanz, die wiederum Bezug auf eine Entscheidung in erster Instanz nimmt.

Wie lang ist die Verfahrensdauer des Obersten Gerichtshofs?

Der Oberste Gerichtshof erledigt die Verfahren rasch: Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 3,7 Monate (vom Einlangen des Falles bis zur Abfertigung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs). Werden die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs veröffentlicht?

Welche Fälle erledigt der Oberste Gerichtshof?

Der Oberste Gerichtshof erledigt jedes Jahr mehrere tausend Fälle, deutlich mehr Zivilsachen als Strafsachen. Die konkreten Zahlen sind aus den Tätigkeitsberichten des Obersten Gerichtshofs ersichtlich, die jedes Jahr erstellt werden. Welche Aufgaben hat die/der Präsident/in des Obersten Gerichtshofs?

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Wie entscheidet der Oberste Gerichtshof in Zivilsachen?

In Zivilsachen entscheidet der Oberste Gerichtshof dann, wenn die zweite Instanz ausgesprochen hat, dass eine „erhebliche Rechtsfrage“ zu beantworten ist. Eine „erhebliche Rechtsfrage“ ist typischerweise eine Frage, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat.

Wie sieht das Gerichtsorganisationsgesetz über den Obersten Gerichtshof vor?

Anders als das Gerichtsorganisationsgesetz hinsichtlich der Oberlandes-, Landes- und Bezirksgerichte ( § 74 GOG) sieht das Gesetz über den Obersten Gerichtshof Aufsichtsrechte der/des Bundesministerin/Bundesministers für Justiz gegenüber der/dem Präsidentin/Präsidenten des Obersten Gerichtshofs nicht vor.