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Was bekomme ich an uberbruckungshilfe?

Was bekomme ich an überbrückungshilfe?

Bei den Überbrückungshilfen I war die Unterstützung von KMU auf 9000 bzw. 15.000 Euro gedeckelt. Diese Deckelung wurde aufgehoben, nun können Unternehmen jeder Größe bis zu 200.000 Euro für vier Monate bekommen. Unternehmer erhalten pro Monat also maximal 50.000 Euro.

Ist überbrückungshilfe das gleiche wie Soforthilfe?

Der Nachfolger der Soforthilfe war die Überbrückungshilfe I. Hierbei handelte es sich um Zuschüsse für betriebliche Kosten im Förderzeitraum von Juni bis Ende August. Baden-Württemberg, Thüringen und NRW gingen von Beginn an einen Sonderweg und gewährten auch einen Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige.

Wer bekommt keine Novemberhilfe?

Sollte im Falle einer indirekten Betroffenheit über Dritte der tatsächliche Umsatzrückgang während des Lockdowns im November beziehungsweise Dezember weniger als 80 Prozent im Vergleich zum Vergleichsumsatz betragen, entfällt die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe und ist zurückzuzahlen.

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Wie wird das Ergebnis der Zwischenprüfung herangezogen?

Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird in Unternehmen häufig herangezogen, wenn es um die Entscheidung geht, die Abschlussprüfung wegen guter Leistungen vorzuziehen und damit die Ausbildung kürzer zu gestalten. Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird auf dem Zeugnis der Abschlussprüfung nicht mit aufgeführt.

Wie entsteht der Anspruch auf die Abschlussprüfung?

Der Anspruch entsteht erst, wenn auch Teil 2 der Prüfung abgelegt und dem Prüfling der Prüfungsbescheid über die gesamte Abschlussprüfung zugestellt wurde. Das Ergebnis des ersten Prüfungsteils wird auf dem Zeugnis mit aufgeführt. Die erreichte Punktzahl wird in das Gesamtergebnis eingerechnet.

Was ist die Zwischenprüfung für Azubi und Ausbilder?

Für Azubi und Ausbilder/-in ist die Zwischenprüfung eine Chance, denn sie gibt Aufschluss über den Ausbildungsstand (§ 48 BBiG). Bis zum Ausbildungsende gibt es noch die Möglichkeit, Leistungen gezielt zu verbessern.

Wie können Absolventen ihre Prüfungsunterlagen einsehen?

Absolventinnen und Absolventen können ihre Prüfungsunterlagen nach Abschluss der Prüfung innerhalb der Widerspruchsfrist einsehen. Dafür müssen sie mit der für den Berufsabschluss zuständigen Ansprechpartnerin der IHK vorab einen Termin vereinbaren.

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