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Was bekommen Beamtenwitwen?

Was bekommen Beamtenwitwen?

Seitdem erhalten hinterbliebene Ehepartner von Beamten im Todesfall einmalig das Zweifache der Dienst- oder Anwärterbezüge des Verstorbenen. Allerdings müssen bei einem verstorbenen Beamten mindestens 20 Prozent seiner Pension als Witwengeld erhalten bleiben. Bei der Witwenrente gibt es diesen Mindestbezug nicht.

Was bekommt eine Witwe eines Beamten?

Das Witwengeld beträgt 55 \% oder 60 \% (abhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung sowie dem Alter der Ehegatten), das Halbwaisengeld 12 \% und das Vollwaisengeld 20 \% des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.

Was ist die Höhe der Witwenpension?

Hierbei muss beachtet werden, dass die Höhe der Witwenpension zwischen null Prozent und sechzig Prozent der Pension des verstorbenen Ehepartners beträgt, wobei der Prozentsatz jedoch vom Einkommen des Ehepartners in den letzten zwei bis vier Jahren vor dem Stichtag abhängt.

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Wie kann eine Witwenpension gewährt werden?

Auch einen geschiedenen Ehegatten kann eine Witwenpension gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die Witwenpension bei geschiedenen Eheleuten grundsätzlich nicht höher sein darf als die Höhe der Unterhaltsverpflichtung bzw. als die Höhe der tatsächlichen Unterhaltsleistung.

Kann die Witwenpension als Hinterbliebenenpension betrachtet werden?

Eingangs muss erwähnt werden, dass die Witwenpension wie auch die Waisenpension als Hinterbliebenenpension betrachtet werden. Es ist erwähnenswert, dass die Witwenpension eine Leistung ist, die dem hinterbliebenen Ehepartner eine soziale Absicherung garantieren soll.

Wann muss die Witwenpension beantragt werden?

Die Witwenpension muss beantragt werden, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab dem Todeszeitpunkt. Grundsätzlich muss die Eheschließung nachgewiesen werden. Bei Versterben des Partners werden die Beitragsmonate und die Differenz zwischen Einkommen und Rente geprüft.