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Was darf ein Makler an Unterlagen verlangen?

Was darf ein Makler an Unterlagen verlangen?

Direkt zum gewünschten Inhalt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Einkommensnachweise.
  • Schufa-Auskunft.
  • Mietbürgschaft, Mietkaution, Bankbürgschaft.
  • So schützen Sie sich vor Klagen abgelehnter Bewerber:innen.

Was braucht man alles für eine Wohnungsbesichtigung?

Notwendige Unterlagen für die Wohnungsbesichtigung

  • Personalausweis.
  • Arbeitsvertrag.
  • Einkommensnachweise.
  • Mieter-Selbstauskunft.
  • Schufa-Auskunft für Vermieter.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.
  • eventuell Mietbürgschaft der Eltern (bei zu geringem Einkommen)
  • eventuell Referenzen des Vorvermieters.

Was ist ein selbiger Makler?

Selbiger ermöglicht Interessenten in konkrete Verhandlungen zu treten, er weist den Kunden auf Vorzüge des Objekts hin und erteilt Vorschläge zur Vertrags- und Preisgestaltung. Bei Erfolg, dies bedeutet, nach Hauptvertragsschluss, hat der Makler einen Anpruch auf Courtage entsprechend der Leistung, die er erbracht hat.

Was darf der Makler weitergeben?

Der Makler darf aber Informationen, die er von dem Veräußerer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben. Das setzt allerdings voraus, dass der Makler die betreffenden Informationen – insbesondere, wenn er diese in einem eigenen Exposé über das Objekt herausstellt – mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat.

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Was sind die Erklärungen des Maklers?

Die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie bei seinen Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln. Hieraus folgt für den Makler, der sich in Verhandlungen mit einem Kunden befindet, auch die Pflicht, fehlerhafte Angaben richtigzustellen. (BGH, Urteil vom 28.9.2000, Az. III ZR 43 / 99)

Wie geht der Makler mit dem Eigentümer ein?

Hier geht der Makler einen Vertrag mit dem Eigentümer ein, dem auch die aktive Vermittlung als Dienstleistung zu Grunde liegt. Selbiger ermöglicht Interessenten in konkrete Verhandlungen zu treten, er weist den Kunden auf Vorzüge des Objekts hin und erteilt Vorschläge zur Vertrags- und Preisgestaltung.