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Was ist das mindestelterngeld?

Was ist das mindestelterngeld?

Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller vor der Geburt seines Kindes kein eigenes Einkommen erzielte.

Wer muss den Elterngeldantrag ausfüllen?

Um Elterngeld zu erhalten, muss von jedem Elternteil ein eigenständiger Elterngeldantrag gestellt werden. Beide Elternteile müssen den Antrag auf Elterngeld unterschreiben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus.

Wann gibt es Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Ein Geschwisterbonus von zehn Prozent wird zusätzlich zum Elterngeld gewährt, wenn im Haushalt mindestens ein Kind unter drei, oder zwei Kinder unter sechs Jahren leben.

Wie kann eine gemeinsame Elternzeit gefördert werden?

Eine gemeinsame Elternzeit kann die Bindung zwischen Kind und Eltern fördern. Die Eltern können sich während dieser Zeit ausschließlich um die Erziehung des Kindes kümmern und müssen sich finanziell keine Sorgen machen, da sie eine Unterstützung vom Staat erhalten.

Wie lange müssen die Eltern in Elternzeit gehen?

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Eltern haben das Recht, insgesamt drei Jahre lang unentgeltlich in Elternzeit zu gehen und das Arbeitsverhältnis währenddessen ruhen zu lassen. Meistens nehmen die Mütter sich nach der Geburt und dem Mutterschutz eine mindestens einjährige Auszeit, um sich ums Baby zu kümmern.

Warum streben viele Väter eine gemeinsame Elternzeit an?

Mehr und mehr Väter streben eine gemeinsame Elternzeit für beide Partner an. Viele Väter bleiben dabei mindestens zwei Monate bei ihrem Sprössling. Das macht vor allem Sinn, weil dann ein Anspruch auf 14 statt 12 Monate Elterngeld besteht. Wird die Elternzeit gleichzeitig von den Partnern genommen, bietet dies also einen finanziellen Vorteil.

Wie lange kann ein Elterngeld bezogen werden?

Eine Beantragung von weniger als 2 Monatsbeträgen Elterngeld ist nicht möglich. Für adoptierte oder mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommene Kinder kann Elterngeld ab dem Tag der Haushaltsaufnahme für die Dauer von bis zu 14 Monaten, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden.

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