Menü Schließen

Was ist der Zielblutdruckwert den die Europaische Gesellschaft fur Hypertonie empfiehlt?

Was ist der Zielblutdruckwert den die Europäische Gesellschaft für Hypertonie empfiehlt?

Während in der ESH/ESC-Leitlinie 2013 für Patienten ab dem 60. Lebensjahr ein Zielblutdruck von < 150/90 mmHg empfohlen wurde, formuliert die Leitlinie 2018: „Das erste Ziel einer medikamentösen antihypertensiven Therapie ist die Absenkung des Blutdrucks auf < 140/90 mmHg bei allen Patienten.

Was ist der Zielblutdruckwert?

Der Blutdruck sollte systolisch nicht unter 120 mmHg und diastolisch nicht unter 70 mmHg fallen. Auch ältere Patienten über 65 müssen intensiver behandelt werden (Zielblutdruck 130-140 mmHg). Diese Blutdruckwerte zu erreichen wird eine große Herausforderung.

Wie hat sich die Europäische Gesellschaft für Hypertonie angenommen?

Der generellen Unsicherheit hat sich nun eine Arbeitsgruppe aus Stellvertretern der europäischen Gesellschaft für Hypertonie (ESH) und der European Union Geriatric Medicine Society (EUGMS) angenommen und eine gemeinsame „Expertenmeinung“ zum Hypertonie-Management bei Hochbetagten verfasst.

LESEN SIE AUCH:   Was ist in einem Arm?

Wie kann ich die primäre Hypertonie behandeln?

Je früher und konsequenter die Behandlung ist, desto besser gelingt dies. An erster Stelle der Behandlung bei der primären Hypertonie stehen Allgemeinmaßnahmen. Manchmal reicht eine Änderung der Lebensführung als Teil einer Behandlung bereits aus, gegen Bluthochdruck effektiv vorzugehen.

Wie wird die sekundäre Hypertonie behandelt?

Die sekundäre Hypertonie wird mit der Beseitigung der Ursache angegangen; reicht das nicht, werden ebenfalls Medikamente zur Behandlung eingesetzt. Letztlich ist es relativ simpel: Hat man die Risikofaktoren im Griff, ist auch der Bluthochdruck meist unter Kontrolle.

Warum ist Hypertonie ernst zu nehmen?

Hypertonie ist eine ernst zu nehmende Krankheit, die in jedem Lebensabschnitt ad quat behandelt werden muss. Der Begriff Altershypertonie ist problematisch, weil er suggeriert, dass Bluthochdruck im Alter nicht therapiebed rftig ist. Der Bewohner hat das Recht, sein Leben selbst zu bestimmen.