Menü Schließen

Was ist die Fixierung von Patienten im Krankenhaus?

Was ist die Fixierung von Patienten im Krankenhaus?

Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus -nicht nur in Psychiatrie und Pflege ein Thema. | Nicht nur in der Psychiatrie, sondern auch in jedem Allgemeinkrankenhaus passiert es immer wieder: Patienten werden fixiert, weil sie verwirrt sind, sich selbst gefährden oder aufgrund ihres Alters eine akute Sturzgefahr besteht.

Ist eine Fixierung gegen den natürlichen Willen zulässig?

Eine Fixierung gegen den natürlichen Willen der betreffenden Person erfüllt regelmäßig den Straftatbestand einer Freiheitsberaubung und ist nur zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund (z. B. eine akute Gesundheitsgefährdung der zu fixierenden Person oder anderer Personen) vorliegt und dieser durch die Fixierung abgewendet werden kann.

Kann eine Fixierung in der Nacht vorgenommen werden?

Wird eine Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden. Die Fixierung eines Patienten sei ein Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Grundgesetz.

LESEN SIE AUCH:   Welches Medikament bei Stressecho?

Welche Fixierung fällt unter die Genehmigungspflicht?

Eine einmalige oder kurze Fixierung – zum Beispiel bei Desorientierung aufgrund von hohem Fieber oder wegen eines akuten Durchgangssyndroms – fällt in der Regel nicht unter die Genehmigungspflicht. Allerdings stellt auch die kurzfristige Fixierung eine Freiheitsberaubung des Patienten dar, die der Rechtfertigung bedarf.

Wie findet die Fixierung einer Person statt?

Die Fixierung einer Person findet oft in einer psychiatrischen Notfallsituation statt, die für den Betreffenden ein hohes Verletzungsrisiko birgt und häufig von den Beteiligten als große Belastung empfunden wird.

Wie ist das Krankenhaus mit der stationären Aufnahme des Patienten zu schützen?

September 2003 (Az. I-8 U 17/03, 8 U 17/03) ausgeführt, dass ein Krankenhaus mit der stationären Aufnahme eines Patienten auch Obhuts- und Schutzpflichten übernehme, um ihn im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden und Gefahren zu schützen, wenn sein körperlicher oder geistiger Zustand dies gebiete.