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Was ist die Zwangsversteigerung geregelt?

Was ist die Zwangsversteigerung geregelt?

Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, in dessen Folge die Verwertung einer Sache durch Versteigerung erfolgt. Ihr Zweck ist die Befriedigung eines Gläubigers aus dem Erlös. Im Gesetz ist die Zwangsversteigerung in § 869 ZPO geregelt.

Ist der Ablauf der Zwangsversteigerung gesetzlich vorgeschrieben?

Der Ablauf der Zwangsversteigerung ist gesetzlich vorgeschrieben. Zunächst prüft das Gericht, ob die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, so ordnet es per Beschluss die Zwangsversteigerung an und ersucht das Grundbuchamt um Eintragung dieser Anordnung.

Was ist die Anordnung der Zwangsversteigerung?

Die Anordnung der Zwangsversteigerung wird meist im Grundbuch vermerkt. Der Gläubiger ist grundsätzlich frei in der Wahl, wie er vollstrecken will. Er kann frei wählen zwischen Kontopfändung, Sachpfändung, Zwangsversteigerung und anderen Arten der Pfändung.

Was sind die vollstreckungsvoraussetzungen für die Zwangsversteigerung von Immobilien?

Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen für die Zwangsversteigerung von Immobilien. Die Zwangsversteigerung von Immobilien ist nur zulässig, wenn der Schuldner als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen oder er der Erbe des Eigentümers ist.

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Wie muss die Zwangsversteigerung beantragt werden?

Die Zwangsversteigerung muss durch den Gläubiger beantragt werden. Anschließend prüft der Rechtspfleger, ob der Antrag ordnungsgemäß ist und ob sämtliche formalen Voraussetzungen für das Verfahren gegeben sind.

Was ist die Zwangsversteigerung von unbeweglichen Sachen?

Die Zwangsversteigerung von unbeweglichen Sachen selbst wird von den Amtsgerichten abgewickelt. Bei der Versteigerung von Immobilien ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Immobilie liegt, nicht der Wohnsitz des Schuldners.