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Was kann ein Arzt alles von der Steuer absetzen?

Was kann ein Arzt alles von der Steuer absetzen?

Abzugsfähige Sonderausgaben sind u. a. Beiträge an:

  • berufsständische Versorgungseinrichtungen.
  • Riester- oder Rürup-Rente.
  • (private) Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Haftpflichtversicherung.
  • Kapitallebensversicherung.
  • Unfallversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung.

Kann ich den Weg zum Arzt von der Steuer absetzen?

Krankheitsbedingte Fahrtkosten absetzen Die Kosten für Fahrten zum Arzt, zur Therapie oder zu sonstigen Behandlungen erkennt das Finanzamt an. Ansetzen kannst Du entweder die tatsächlichen Aufwendungen – auch für ein Taxi – oder pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer.

Kann ich Arztkosten von der Steuer absetzen?

Möchten Sie Arztkosten von der Steuer absetzen, ist es zunächst interessant, welche Aufwendungen überhaupt berücksichtigt werden dürfen. An Grenzen werden Sie jedoch stoßen, wenn Sie Arztkosten als Betriebsausgabe absetzen wollen. Bei den Ausgaben handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung und nicht um Betriebskosten.

Wie können sie Arbeitsmittel von der Steuer absetzen?

Von der Büroausstattung über Werkzeuge und Utensilien bis hin zum Post-it können Sie als Selbständiger einiges von der Steuer absetzen. Auch hier gilt die Einschränkung für private und berufliche Zwecke: Um Arbeitsmittel steuerlich absetzen zu können, müssen diese zu 90 Prozent gewerblich genutzt werden. Alles, was darunter liegt, muss als

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Wie können sie die Kosten für die ärztliche Behandlung absetzen?

Hier werden alle Kosten berücksichtigt, die durch eine ärztliche Behandlung entstanden sind. Neben Aufwendungen für den Zahn- und Allgemeinarzt können Sie auch die bei Heilpraktiker und Therapeuten entstandenen Arztkosten von der Steuer absetzen.

Wie können Ärzte und Krankenhäuser Gebühren absetzen?

Sie können durch Ärzte, Krankenhäuser und Therapeuten in Rechnung gestellte Gebühren absetzen, wenn sie einkommenssteuerpflichtig sind. In Abhängigkeit vom Einkommen sieht der Gesetzgeber eine Eigenbelastung von 1 bis 7 Prozent als zumutbar an.