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Was wird bei der Gebarmutterhalskrebs Vorsorge gemacht?

Was wird bei der Gebärmutterhalskrebs Vorsorge gemacht?

Lebensjahr können Frauen einmal jährlich einen PAP-Abstrich beim Frauenarzt durchführen lassen. Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird, statt der jährlichen Zelluntersuchung des Gebärmutterhalses, alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung angeboten, bestehend aus einem HPV-Test und einem Zellabstrich.

Welche Untersuchungen bei Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs?

Wichtige Untersuchungsschritte zum Nachweis von Gebärmutterhalskrebs sind: die körperliche Untersuchung (Tastuntersuchung) der Zellabstrich (Pap-Test, Zytologie) der Nachweis von HP-Viren.

Wie hoch ist das Risiko für eine Gebärmutterhalskrebs?

Bestimmte Typen von Humanen Papillomviren sind der Hauptauslöser von Gebärmutterhalskrebs. Wie hoch das persönliche Risiko ist, hängt auch davon ab, wie gut das eigene Immunsystem die Erreger in Schach halten kann. Für Frauen mit einer Immunschwäche kann das Risiko für ein Zervixkarzinom steigen.

Wie ist die Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs verlinkt?

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Bei den „Versicherten- und Patienteninformationen“ ist das Merkblatt „Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs – was Sie darüber wissen sollten“ verlinkt. Der wichtigste Teil der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ist derzeit der Pap-Test.

Wie entwickelt sich die Gebärmutterhalskrebs über Nacht?

Gebärmutterhalskrebs entwickelt sich jedoch nicht über Nacht. Daher gilt: Wiederholt man den Test regelmäßig, erhöht sich die Sensitivität. Mit einer Serie von vier Abstrichen im Abstand von jeweils einem Jahr werden die veränderten Zellen bei neunzig von hundert Frauen erkannt.

Was ist die Einladung zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung?

Neu: Persönlicher Brief der gesetzlichen Krankenkasse mit Informationen zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung seit 1. Januar 2020 (die Einladung erfolgt alle 5 Jahre, mit Erreichen des Alters von 20, 25, 30 etc. bis 65 Jahren) – Frauen, die keinen „Nuller- oder Fünfer-Geburtstag“ begehen, können die Untersuchung trotzdem in Anspruch nehmen