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Welche unterschiedlichen Rechtsmittel gibt es?

Welche unterschiedlichen Rechtsmittel gibt es?

Strafrecht. Die Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen sind die einfache (§304 StPO), sofortige (§ 311 StPO) und weitere Beschwerde (§ 310 StPO), die Berufung(§§ 312 ff StPO) und die Revision (§§ 333 ff. StPO) und führen zur Nachprüfung eines Urteils durch ein übergeordnetes Gericht (§§ 296 ff. StPO).

Wer entscheidet über Rechtsbehelf?

die Entscheidung über den Widerspruch obliegt dem Richter. die Entscheidung über den Rechtsbehelf obliegt dem Richter. die Entscheidung über den Rechtsbehelf obliegt dem Richter. die Entscheidung obliegt dem Richter.

Ist die Anspruchsbegründung nicht rechtzeitig eingegangen?

„ Geht die Anspruchsbegründung nicht rechtzeitig ein, so wird bis zu ihrem Eingang Termin zur mündlichen Verhandlung nur auf Antrag des Antragsgegners bestimmt. Mit der Terminsbestimmung setzt der Vorsitzende dem Antragsteller eine Frist zur Begründung des Anspruchs; § 296 Abs. 1, 4 gilt entsprechend „.

Ist die Begründung der Revision fristgerecht eingegangen?

Ist die Begründung der Revision im Strafrecht bei Gericht fristgerecht eingegangen und die erforderlichen Revisionsanträge gestellt, so wird die Revisionsschrift vom Gericht dem Revisionsgegner zugestellt. Legt der Angeklagte Revision ein, wird also an die Staatsanwaltschaft zugestellt, anderenfalls an den Angeklagten.

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Was berührt die Rechtswirksamkeit des Gebührenbescheids?

Handelt es sich um eine „einfache“ (schlichte) Rechtswidrigkeit, so berührt dies die Rechtswirksamkeit des Gebührenbescheids nicht. Da zudem die Rechtsbehelfsfrist mittlerweile abgelaufen ist, ist der Bescheid zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr anfechtbar.

Ist der Gebührenbescheid seiner Meinung nach rechtswidrig?

E weigert sich, da der Gebührenbescheid seiner – zutreffenden – Meinung nach rechtswidrig sei. Handelt es sich um eine „einfache“ (schlichte) Rechtswidrigkeit, so berührt dies die Rechtswirksamkeit des Gebührenbescheids nicht.