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Welches Gesetz regelt den Strahlenschutz?

Welches Gesetz regelt den Strahlenschutz?

Strahlenschutzgesetz. Umfassenden Schutz vor schädlicher Strahlung in der Medizin, Schutz vor Radon in Wohnungen und bessere Vorsorge für den Notfall – das sind zentrale Bereiche des Strahlenschutzgesetzes. Ergänzt wird das Strahlenschutzgesetz durch die Strahlenschutzverordnung.

Wo ist der Strahlenschutz geregelt?

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bildet in Deutschland die eigenständige, umfassende nationale gesetzliche Grundlage für den Strahlenschutz bei ionisierender Strahlung. Es enthält zahlreiche Verordnungsermächtigungen, die zu einem großen Teil mit der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umgesetzt wurden.

Welche Informationen werden in das Strahlenschutzregister eingetragen?

“ In das Strahlenschutzregister werden die folgenden Daten eingetragen:

  • Persönliche Kennnummer.
  • Jeweilige Personendaten.
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse.
  • Betriebsnummer.
  • Name und Anschrift des SSV.
  • Angaben über einen registrierten Strahlenpass.
  • Angabe über die zuständige Behörde.

Für wen gilt die Strahlenschutzverordnung?

Alle Dosimeterträger – also alle Mitarbeiter im OP, nahezu das gesamte ärztliche Personal und auch andere Mitarbeiter in Funktionsbereichen – sind jedes Jahr gemäß der neuen Verordnung im Strahlenschutz zu unterwiesen.

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Was ist Strahlenschutzregister?

Mit dem Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) wurde in § 170 StrlSchG die rechtliche Grundlage für die Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer zur Verwendung in der Strahlenschutzüberwachung geschaffen. Diese persönliche Kennnummer wird Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) genannt.

Für welche Personen ist die ärztliche Überwachung nach Strahlenschutzverordnung vorgeschrieben?

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dürfen nur durch ermächtige Ärzte durchgeführt werden. Ermächtigte Ärzte besitzen die Fachkunde im Strahlenschutz und sind durch die zuständige Behörde für diese Untersuchungen ermächtigt worden.

Welche Personen sind nach Strahlenschutzverordnung zu unterweisen?

Zu unterweisen sind

  • alle Personen, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen gestattet wird.
  • alle Personen, denen der Zutritt zu Sperrbereichen gestattet wird.