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Wem gehort das Stammbuch nach der Scheidung?

Wem gehört das Stammbuch nach der Scheidung?

Eine gesetzliche Regelung, in der geregelt ist, wer nach Trennung und Scheidung das Stammbuch verwahren darf, gibt es nicht. Grundsätzlich haben Sie gegen Ihren Ex-Mann einen Herausgabeanspruch hinsichtlich der benötigten Dokumente. Sonstige Dokumente wie Geburtsurkunden pp bekommen Sie auch beim Standesamt.

Kann man sich auch außergerichtlich scheiden lassen?

Bei einer einverständlichen Scheidung geht das Familiengericht in der Regel vom Scheitern der Ehe aus. Voraussetzung der „einverständlichen Scheidung“ ist, dass die Noch-Ehegatten sich über alle Folgesachen der Scheidung außergerichtlich (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) geeinigt haben.

Was sind die Kosten für eine Scheidung?

Sollten Sie noch eine Rechtsberatung wahrnehmen, müssen Sie selbstverständlich die Kosten für diese hinzurechnen. Für eine einvernehmliche Scheidung fallen folgende Kosten und Gebühren an: Kosten für den Scheidungsantrag: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.

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Welche Kosten haben die Ehepartner für eine Scheidung?

Sofern die Ehepartner nur einen Anwalt beauftragen, würden sich also pro Ehepartner folgende Kosten ergeben: Kosten Rechtsanwalt: 853,82 € Gerichtskosten: 242,00 € Der Eheparter, der die Scheidung einreicht, muss einen Vorschuss auf die Gerichtskosten leisten.

Wie kann ich Kosten sparen mit der Online-Scheidung?

Kosten sparen mit der Online-Scheidung. Wer die Scheidung online in die Wege leitet, kann Kosten sparen. Die optimale Kostenersparnis lässt sich erreichen, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt und eventuelle Folgesachen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich geregelt werden. Dann braucht nur ein Anwalt beauftragt zu werden.

Welche Gebühren fallen für eine einvernehmliche Scheidung an?

Für eine einvernehmliche Scheidung fallen folgende Kosten und Gebühren an: 1 Kosten für den Scheidungsantrag: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. 2 Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. 3 Kosten für die Übertragung einer Liegenschaft: 439 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.