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Wem gehort eine Arztpraxis?

Wem gehört eine Arztpraxis?

Ärzte können ihre Arztpraxis an ihre Ehepartner oder Kinder weitergeben. Seit 2012 gilt dies auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Soweit Ärzte ihre Arztpraxis an Fremde verkaufen, haben seit 2012 kassenärztliche Vereinigungen ein Vorkaufsrecht.

Wie groß ist eine Arztpraxis?

ÜBERSICHT MED-FACHRICHTUNGEN UND MINDESTGRÖSSEN:

Allgemeinmedizinische Praxis ≥ 140 m² Ø 220 m²
HNO-Praxis ≥ 160 m² Ø 240 m²
Praxis für Kinderheilkunde (Pädiatrie) ≥ 160 m² Ø 240 m²
Gynäkologische Praxis ≥ 160 m² Ø 240 m²
Urologische Praxis ≥ 160 m² Ø 240 m²

Ist ein Facharzt ein niedergelassener Arzt?

Am Ende der Weiterbildungszeit ist das Ablegen einer Prüfung vor der Ärztekammer (Facharztprüfung) erforderlich um die Berufsbezeichnung Fachärztin/ Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin führen zu dürfen. Eine Niederlassung als Ärztin/ Arzt anderer Fachrichtungen ist in Deutschland selbstverständlich auch möglich.

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Ist ein privatarzt ein niedergelassener Arzt?

Ein Privatarzt ist ein Arzt, der nur Privatpatienten und Selbstzahler behandelt. Der Privatarzt ist im Unterschied zum Vertragsarzt unabhängig von den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs. Da in Deutschland etwa 90 \% der Bevölkerung gesetzlich versichert sind, hat ein reiner Privatarzt nur einen kleinen Patientenkreis.

Wie groß muss ein Wartezimmer sein?

Die Mindestgröße von Wartezimmern in ambulanten medizinischen Einrichtungen (Arzt- und Zahnarztpraxen) ist in keiner DIN-Norm, Arbeitsstättenrichtlinien oder Landesbauordnung gesetzlich geregelt. Es gibt vielmehr nicht einmal eine Vorschrift, dass Sie einen Warteraum in der Praxis vorhalten müssen.

Ist eine Arztpraxis ein Einzelunternehmen?

Eine Einzelpraxis ist als Einzelunternehmen zu werten. Ebenso verhält es sich bei Praxisgemeinschaften. Hier wird jede an der Praxisgemeinschaft beteiligte Praxis einzeln geführt. Möglich ist unter Umständen auch die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Was sind Praxen?

[1] nur Singular: die tatsächliche Ausübung. [1a] in den Sozialwissenschaften, Plural Praktiken: Summe von (sozialen, kulturellen) Handlungen und Handlungsgewohnheiten. [2] Plural Praxen: Geschäftsräume eines Arztes oder Juristen. [3] umgangssprachlich, nur Singular: Geschäftszeiten eines Arztes oder Juristen.

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