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Wer beauftragt einen Erbenermittler?

Wer beauftragt einen Erbenermittler?

In manchen Fällen werden Erbenermittler ohne Auftrag tätig. So können sie zum Beispiel durch amtliche Bekanntmachungen und Erbenaufrufe erfahren, dass in einem Erbfall die Erben unbekannt sind. In anderen Fällen werden sie jedoch von Nachlasspflegern beauftragt, die wiederum das Nachlassgericht eingesetzt hat.

Wer erteilt Auskunft über Erbe?

Ein Erbe muss anderen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Nachlassgläubigern Auskunft über den Nachlass erteilen. Dafür muss der Erbe in der Regel ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen. Werden wichtige Auskünfte verweigert, können diese beim zuständigen Nachlassgericht eingeklagt werden.

Wer zahlt Erbenermittler?

Der Erbenermittler hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung (BGH, Beschluss vom 23.02.2006, III ZR 209/05). Allerdings wird der Erbenermittler den ermittelten Erben nur dann behilflich sein, wenn diese der Zahlung einer Vergütung zustimmen.

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Wann Erbenermittlung?

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Erbenermittlung. In Einzelfällen kann die Suche nach Erben auch schon mal mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Erst nachdem alle Möglichkeiten abschließend ausgeschöpft sind, darf die Erbenermittlung auch bei Erfolglosigkeit eingestellt werden.

Was ist ausreichendes Vermögen für ein Ehegatte?

Hat ein Ehegatte ausreichend eigenes Vermögen, muss er davon leben und kann keinen Ehegattenunterhalt beanspruchen. Was ausreichendes Vermögen ist, hängt von den konkreten Umständen in der jeweils geführten Ehe ab.

Was gilt für Vermögensverwertung?

Grundsätzlich gilt, dass ein Ehegatte auch den Stamm seines Vermögens in Geld verwandeln muss, um davon leben zu können, bevor er von dem anderen Ehegattenunterhalt verlangen kann. Von diesem Grundsatz gibt es drei Ausnahmen. Vermögen muss nicht zu Geld gemacht, also verwerten werden, wenn oder das Vermögen unter dem Schonbetrag liegt.

Wie lange ist der Vermögensverwalter verpflichtet?

Der Vermögens­verwalter ist normalerweise dazu verpflichtet, beim Tod seines Kunden das Finanzamt über das von ihm verwaltete Vermögen in Kenntnis zu setzen. Dazu hat er bis zu einem Monat nach der Kenntnis des Ablebens Zeit.

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Ist ein Vermögensverwalter auch für die Gelder seines Kunden zuständig?

Ein Vermögensverwalterist auch für die Gelder seines Kunden zuständig, wenn er stirbt. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vermögens­verwaltungsvertrag gehen dann an die Erben über. Das Gesetz sieht Familienmitgliederals Erben vor. Mit einer Nachlassplanung kann der Erblasser aber einige Änderungen vornehmen.