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Wer entscheidet uber die Zulassung der Abschlussprufung?

Wer entscheidet über die Zulassung der Abschlussprüfung?

Über den Antrag des Auszubildenden auf eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK als zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Wann wird man zur Abschlussprüfung angemeldet?

Zur Abschlussprüfung wirst du zugelassen, wenn du deine vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert hast oder deine Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Du musst zudem an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie Berichtshefte geführt haben.

Wie viele Krankheitstage IHK?

IHK) beantragen (§8 Berufsbildungsgesetz). Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10\% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

In welchem Fall kann einem Auszubildenden die Zulassung zur Abschlussprüfung verweigert werden?

Wer mehr als 10\% der Ausbildung gefehlt hat, dem könnte die Abschlussprüfung zu diesem Zeitpunkt verweigert werden. Allerdings muss das nicht so sein. Waren die versäumten Ausbildungsabschnitte nicht wesentlich und der Azubi hat offensichtlich berufliche Handlungsfähigkeit erworben, dann kann er ggf.

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Wie ist die Zulassung zur Abschlussprüfung vorgeschrieben?

Gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorgeschrieben: (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

Wie erfolgt die Anmeldung für die Abschlussprüfung?

Die Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer. Die Stellungnahmen zum Ausbildungsstand sollten ausführlich sein und auch schulische Vorbildungen (z.B. Berufsfachschule, Höhere Handelsschule, Studium) enthalten.

Wie können Auszubildende zur Abschlussprüfung zugelassen werden?

Auszubildende können auf Antrag vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen.

Wann muss der Antrag zur Abschlussprüfung eingegangen werden?

Beachten Sie bitte, dass der Antrag frühestens 8 Wochen vor, spätestens jedoch zum regulären Anmeldeschluss des angestrebten Prüfungstermins bei unserer Handelskammer eingegangen sein muss. Die üblichen Anmeldeschlusstermine zur Abschlussprüfung finden Sie hier.