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Wer erlasst Bussgeldbescheid?

Wer erlässt Bußgeldbescheid?

Liegt ein Bußgeldbescheid vor, so geht die deutlich aus dem Schriftstück hervor. Den Bußgeldbescheid erlässt nicht etwa die Polizei, sondern die Verwaltungsbehörde, in der Regel die Bußgeldstelle. In dem Bescheid steht der konkrete Vorwurf und er hat eine Informationsfunktion.

Was tun wenn Bußgeldbescheid?

Wurde ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen, legen Sie – am besten sofort und schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde – Einspruch ein. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (Datum auf dem gelben Umschlag) bei der Bußgeldbehörde eingehen.

Warum ist ein Bußgeldbescheid kein Verwaltungsakt?

Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt (VA), der den Betroffenen aufgrund der Begehung einer Ordnungswidrigkeit zu einer Zahlung verpflichtet. Es ist kein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG, sondern ein VA eigener Art, da er lediglich eine vorläufige Entscheidung darstellt.

Wer kann eine Ordnungswidrigkeit anzeigen?

Jeder Bürger hat im Übrigen das Recht, eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit zu erstatten.

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Was ist die Höhe der Geldbuße im Einzelfall?

Zur Höhe der Geldbuße im Einzelfall sagt § 17 Abs. 3 OWiG: „Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.“

Hat jemand Zweifel an der Richtigkeit der Geldbuße?

Hegen Sie Zweifel an der Richtigkeit der Geldbuße, haben Sie binnen 14 Tage Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser ist schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Es empfiehlt sich, den Einspruch als Einschreiben zu verschicken, so können Sie ggf. beweisen, dass die Einspruchsfrist von Ihnen gewahrt wurde.

Wie ist der Prüfungsausschuss des Gemeinderates zuständig?

Der Prüfungsausschuss des Gemeinderates ist regelmäßig mit der Prüfung der Finanzen betraut. Weiters sind für die Prüfung der Gemeindefinanzen die Landesregierung und fallweise auch der Bundes- oder der Landesrechnungshof zuständig.

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Was sind die Einnahmen aus Gemeindegebühren?

Einnahmen aus Gemeindesteuern und aus Gemeindegebühren: Kommunalsteuer (= Besteuerung der Arbeitslöhne im Gemeindegebiet) – jeder Betrieb in der Gemeinde muss Kommunalsteuer zahlen. Grundsteuer für Liegenschaften im Gemeindegebiet – wenn du ein Haus mit Garten besitzt, dann musst du Grundsteuer bezahlen.