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Wer zahlt die Kfz Versicherung bei Firmenwagen?

Wer zahlt die Kfz Versicherung bei Firmenwagen?

Welche Kfz-Versicherung für Firmenwagen sinnvoll ist. Eines sollten Arbeitgeber grundsätzlich wissen: ganz egal, ob Angestellte ein Firmenauto beruflich oder auch privat nutzen, die Kosten der Autoversicherung eines Firmenwagens trägt in der Regel der Halter, also der Unternehmer.

Wer zahlt bei Schaden mit dem geschäftsauto?

Kommt es zu einem Unfall mit dem Firmenwagen, zahlt die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung in der Regel der Arbeitnehmer. Diese darf aber das übliche Maß nicht überschreiten, sonst muss der Arbeitgeber zahlen. Üblicherweise liegen Selbstbeteiligungen bei rund 500 Euro, maximal 1.000 Euro.

Welche Bedeutung hat der Selbstbehalt bei der Versicherung?

Im Unterhaltsrecht hat der Selbstbehalt eine andere Bedeutung als bei der Versicherung: Dort geht es um das Geld, das der Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten darf. Was bedeutet Selbstbehalt? Wenn von einem Selbstbehalt die Rede ist, heißt das im Regelfall, dass ein finanzieller Anspruch aufgeteilt wird.

Wie ist der Selbstbehalt in der Autoversicherung in der Schweiz?

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Beim Selbstbehalt in deiner Kaskoversicherung bist du relativ flexibel. Diese kannst du abschliessen, um Schäden an deinem eigenen Auto zu versichern. Finde hier noch mehr Informationen zur Autoversicherung in der Schweiz. Jedes Auto, das zum Strassenverkehr zugelassen wird, muss obligatorisch mit einer Haftpflichtversicherung versichert sein.

Ist der Selbstbehalt unabhängig von Schadenshöhe zu tragen?

Während der Selbstbehalt unabhängig von der Schadenshöhe immer vom Versicherten zu tragen ist, begleicht bei der Mindestschadenssumme der Versicherer alle Schäden in voller Höhe, die über dem vereinbarten Betrag liegen. Beispiel: Bei einer Schadenshöhe von 500 Euro und einem Selbstbehalt von 100 Euro übernimmt der Versicherer 400 Euro.

Wie viel zahlt der Versicherer für einen Selbstbehalt?

Beispiel: Bei einer Schadenshöhe von 500 Euro und einem Selbstbehalt von 100 Euro übernimmt der Versicherer 400 Euro. Ist hingegen statt des Selbstbehalts eine Mindestschadenssumme von 100 Euro vereinbart, zahlt die Versicherung die kompletten 500 Euro, weil die Mindestschadenssumme überschritten ist.

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