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Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag bei Selbstandigen?

Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag bei Selbständigen?

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse errechnet sich aus dem Einkommen. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 4837,50 Euro monatlich. Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt für freiwillig versicherte Selbstständige beläuft sich auf 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag.

Welche Beiträge muss ich als Selbstständiger zahlen?

Selbständige müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten und sind für die Absicherung z.B. gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung für sich selbst und ihre ggf. vorhandenen Hinterbliebenen selbst verantwortlich.

Wie viel kostet eine private Krankenversicherung?

Selbstständige kostet eine private Krankenversicherung mindestens 300 Euro im Monat. Besonders günstig hingegen ist die PKV für Beamte, Kinder und Studenten. Die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist abhängig vom monatlichen Einkommen.

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Wie viel zahlt man für die GKV?

So viel zahlt man als Privatier wirklich für die Krankenversicherung. Ein Grund, warum in der Entnahmephase die GKV oft günstiger ist: Viele Frugalisten dürften in dieser Phase mit ihren GKV-Beiträgen nahe am Mindestbeitrag von rund 200 € im Monat liegen.

Wie hoch sind die Beiträge für die private Krankenversicherung?

Die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) wird auf Basis des Eintrittsalters, der Vorerkrankungen, des gewünschten Leistungsumfangs sowie der Höhe des Selbstbehaltes kalkuliert. Gute Tarife für Angestellte gibt es ab etwa 200 Euro, Selbstständige müssen mit mindestens 300 Euro im Monat rechnen.

Was sind die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung?

Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich einkommensabhängig. Je höher das Einkommen eines Versicherten ist, desto höher sind in der Regel auch die zu zahlenden Beiträge. Das Einkommen wird dabei bis zu einer festgelegten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) herangezogen.

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