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Wie durfen Arzte arztliche Aufzeichnungen uber Patientinnen und Patienten in Obhut geben?

Wie dürfen Ärzte ärztliche Aufzeichnungen über Patientinnen und Patienten in Obhut geben?

Ärztinnen und Ärzte, denen bei ei-ner Praxisaufgabe oder Praxisübergabe ärztliche Aufzeichnungen über Patientinnen und Patienten in Obhut gegeben werden, müssen diese Aufzeichnungen unter Ver-schluss halten und dürfen sie nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten einsehen oder weitergeben.

Was ist eine medizinische Dokumentation für bestimmte Krankheitsbilder?

Medizinische Dokumentation für bestimmte Krankheitsbilder. Diese Qualität der medizinischen Dokumentation nennt keine Individuen, sondern beschreibt die Merkmale von Krankheitsbildern und den entsprechenden Behandlungsmethoden als Typen. Fachbücher. Zeitschriften. einzelne Veröffentlichungen. Medizinische Leitlinien.

Wie haben Ärzte ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde zu bewahren?

Nach Aufgabe der Praxis haben Ärztinnen und Ärzte ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde gemäß Absatz 3 aufzubewahren oder dafür Sorge zu tra-gen, dass sie in gehörige Obhut gegeben werden.

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Ärztinnen und Ärzte, denen bei einer Praxisaufgabe oder Praxisübergabe ärztliche Aufzeichnungen über Patientinnen und Patienten in Obhut gegeben werden, müssen diese Aufzeichnungen unter Verschluss halten und dürfen sie nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten einsehen oder weitergeben. “

Welche medizinischen Maßnahmen müssen dokumentiert werden?

Darin müssen alle wesentlichen medizinischen Maßnahmen und deren Ergebnisse dokumentiert werden – so zum Beispiel Aufzeichnungen über die Vorgeschichte sowie die Umstände und den Verlauf von Krankheiten, aber auch Befunde, wie Ergebnisse von Untersuchungen, Diagnosen, Behandlungen und Verordnungen.

Was kann der ärztliche Nachfolger sein?

“ Die von der Behörde benannten Stelle kann der ärztliche Nachfolger sein. Allgemeine Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe ärztlicher Unterlagen finden sich im ärztlichen Berufsrecht und im Datenschutzrecht. So steht im § 10 Abs.4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä):

Wie unabhängig ist der Umgang mit Ergebnissen arbeitsmedizinischer Untersuchungen?

Hiervon unabhängig ist der Umgang mit Ergebnissen und Befunden arbeitsmedizinischer Untersuchungen, die der Betriebsarzt durchgeführt hat. Fristen für die Aufbewahrung dieser ärztlichen Unterlagen finden sich in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 6.1.

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