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Wie funktioniert eine Adoption in Deutschland?

Wie funktioniert eine Adoption in Deutschland?

Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Normalerweise gilt: Ein Ehepaar – ungeachtet des Geschlechts – kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

Wie kann man sich adoptieren lassen?

Um Erwachsene zu adoptieren, reichen Adoptiveltern und Volljährige gemeinsam einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Der Notar benötigt für die Vorbereitung des Antrags Name, Anschrift und Geburtsdatum folgender Personen: Adoptivkind. Leibliche Eltern.

Warum geben Adoptivbewerber eine Adoption an?

Oft geben Adoptivbewerber an, dass sie durch die Adoption einem Kind helfen, es aus einer Notlage befreien, es von der Straße holen und ihm ein besseres Leben ermöglichen wollen. Teilweise verfolgen Paare auch ausschließlich dieses selbstlose Ziel, häufig ist aber auch die eigene Unfruchtbarkeit der Ausgangspunkt für den Adoptionswunsch.

Welche Grenzen gibt es gegen eine Adoption?

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Allerdings gibt es auch Grenzen, die gegen eine Adoption sprechen und die in der Regel auch zu einer Ablehnung des Ansuchens durch das Familiengericht führen. In erster Linie ist das dann der Fall, wenn sich herausstellt, dass die wirtschaftlichen Interessen überwiegen.

Was hört man von der Adoption eines Erwachsenen?

Von der Adoption eines Erwachsenen hört man weniger oft, als der eines Kindes oder eines / einer Minderjährigen. Wenn gute Gründe dafür sprechen, wie beispielsweise die Übergabe eines Betriebes oder die Weitergabe einer Wohnung, dann macht die Adoption eines Erwachsenen durchaus Sinn und ist auch ein gerechtfertigtes Anliegen.

Was gibt es bei der Adoption Erwachsener?

Es gibt im Adoptionsrecht den Begriff der „schwachen Wirkung“ und damit wird der am meisten gewählte Vorgang bei der Adoption Erwachsener beschrieben: Die familienrechtlichen Beziehungen gibt es nur für die Adoptiveltern, nicht aber zu den anderen Verwandten der Adoptivfamilie. Es gibt beispielsweise auch nicht den Status der „Großeltern“.

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