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Wie lange sucht ein Nachlassverwalter nach Erben?

Wie lange sucht ein Nachlassverwalter nach Erben?

Wenn es weder ein Testament gibt noch auf den ersten Blick Verwandte auszumachen sind, wird er mit der Suche nach den Erben beauftragt. Meist braucht er mehrere Monate, um Nachkommen zu finden, manchmal sogar Jahre.

Wie kann ich nachweisen dass ich erbe bin?

Sie können Ihr gesetzliches oder testamentarisch bestimmtes Erbrecht dokumentieren, indem Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, in dem bekundet wird, dass Sie Erbe sind. Der Erbschein ermöglicht es Ihnen, über die Erbschaft zu verfügen.

Wie lange dauert die Erbenermittlung?

Die Dauer des Verfahrens kann je nach Umfang sehr variieren. Von 1-10 Jahren ist alles möglich. Die Abwicklung eines durchchnittlich komplexen Ermittlungsfalles dauert etwa 3 Jahre.

Was ist ein Nachlass?

Als Nachlass werden alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten einer/eines Verstorbenen bezeichnet. Den Nachlass erhalten die Erben. Sollte die/der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament angefertigt haben, kommt der Nachlass nach den gesetzlichen Bestimmungen den nächsten Angehörigen zu.

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Wie erhalten die Erben den Nachlass?

Den Nachlass erhalten die Erben. Sollte die/der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament angefertigt haben, kommt der Nachlass nach den gesetzlichen Bestimmungen den nächsten Angehörigen zu.

Wie erfolgt die Aufforderung beim Nachlassgericht?

In der Regel erfolgt die Aufforderung (eben das Aufgebot) an der Gerichtstafel und in örtlichen Tageszeitungen. Außerdem kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestimmen. Der Nachlasspfleger hat dann auch die Erben zu ermitteln.

Ist der Nachlass der Verstorbene zu Lebzeiten angefertigt?

Sollte die/der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament angefertigt haben, kommt der Nachlass nach den gesetzlichen Bestimmungen den nächsten Angehörigen zu. Mit Hilfe eines Testaments kann man Einfluss darauf nehmen und den Nachlass beispielsweise einer gemeinnützigen Stiftung oder einer einzelnen Person, die nicht der Familie angehört, vererben.