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Wie melde ich ein Auto in HH an?

Wie melde ich ein Auto in HH an?

Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  1. ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
  2. die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) oder eine Abmeldebescheinigung.
  3. die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)

Was kostet Auto anmelden Regensburg?

Während andere Kosten für die Kfz-Zulassungsstelle Regensburg unten verlinkt sind ist hier eine allgemeine Orientierung zum Abgleich: Eine Anmeldung kostet durchschnittlich etwa 30 Euro, die untere Grenze ist etwa 10 Euro.

Wo kann ich das Auto anmelden?

Die Zulassung oder die An- oder Ummeldung ist ausschließlich bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsstelle möglich. Das kann unter Umständen allerdings ein sehr zeitaufwendiges Unterfangen werden. Inzwischen bieten viele Zulassungsstellen den Service, einen Termin telefonisch zu vereinbaren.

Welche Zulassungsstelle ist für Maintal zuständig?

KFZ-Zulassungsstelle des Main-Kinzig-Kreises

Anschrift: Dörnigheimer Str. 1, 63452 Hanau
Telefon: 0618129222637
Fax: 0618129222608
E-Mail: [email protected]

Wie lange dauert Zulassung Auto Hamburg?

Zulassungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen dauern in Hamburg besonders lange: Hamburg-Mitte ist laut ADAC-Test Deutschlands langsamste Kfz Zulassungsbehörde (als einzige “mangelhaft”). Durchschnittlich 3 Stunden und mit Pech bis zu 5 1/2 Stunden Wartezeit müssen die Bürger opfern.

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Wie lange dauert es ein Auto in Hamburg anzumelden?

Da seit dem 01.01.2014 keine Auto Anmeldung, ohne ein Termin an der LBV Verkehrsamt zu vereinbaren ist. Die durchschnittliche Dauer der Terminvergabe beträgt mindestens 2 bis 4 Wochen!

Was benötigt man für die Zulassung eines Pkw?

Immer:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer.
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer.