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Wie schutze ich mein Haus vor Einbruch?

Wie schütze ich mein Haus vor Einbruch?

Fenster, Balkon- und Terrassentüren verschließen – gekippte Fenster sind offene Fenster. Fenster sichern – egal, ob im Obergeschoss oder Erdgeschoss. Rankhilfen, Anbauten, Mülltonnen oder Bäume können zur Kletterhilfe für Einbrecher werden und den Einstieg ins Haus erleichtern.

Wie schützt man sich vor einem Einbruch?

Alle Fenster und Türen abschließen. Keine Ersatzschlüssel im Außenbereich verstecken. Keine Kletterhilfen, wie Leitern oder Gartenstühle, herumliegen lassen. Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere oder Bargeld sollten zumindest während der Abwesenheit in einem Bankschließfach aufbewahrt werden.

Was darf die Polizei bei der Hausdurchsuchung durchsuchen?

Die Polizei darf bei der Hausdurchsuchung alles durchsuchen, woran der Beschuldigte zumindest Mitgewahrsam hat. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Wenn sich der Beschuldigte zum Beispiel einen Schrank, Rucksack oder ein Kleidungsstück mit einem Mitbewohner teilt, darf der Gegenstand durchsucht werden.

Wie lange findet die Einbrüche in der Polizei statt?

Die Hälfte aller Einbrüche findet von Oktober bis Januar statt, wie aus der Kriminalstatistik der Polizei hervorgeht. In dieser Zeit sind die Tage kurz, Dunkelheit schützt die Täter bei der Arbeit. Aber auch im Sommer haben Einbrecher ihre Hochzeiten, erklärt Kriminalhauptkommissar Arno Helfrich von der Polizei München.

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Warum sollte die Polizei nicht mit der Durchsuchung warten?

Die Polizei muss aber nicht mit der Durchsuchung warten. Generell ist es sinnvoll, den Anwalt mit der Einsatzleitung vor Ort zu verbinden, damit er mit der Situation vertraut gemacht werden kann. Während der Durchsuchung sollten sich Betroffene eher kooperativ zeigen, ohne jedoch über die vorgeworfene Tat zu plaudern.

Welche Gegenstände darf die Polizei durchsuchen?

Die Polizei darf auch Gegenstände wie Taschen, Koffer, Autos, Kisten und Kleidung im Schrank durchsuchen. Im Ablauf der Hausdurchsuchung darf die Polizei auch den Verdächtigen selbst durchsuchen. Die Polizei darf also auch die Kleidung am Körper und sogar unter der Kleidung (Körperliche Untersuchung) durchsuchen.