Menü Schließen

Wie viel verdient man als Zahnarzt im Monat netto?

Wie viel verdient man als Zahnarzt im Monat netto?

Wie viel verdient ein Zahnarzt? Mit über 40.000 Euro durchschnittlichem Netto-Jahreseinkommen von männlichen Absolventen des Zahnmedizin-Studiums liegen die Zahnmediziner mit Abstand an der Spitze. Auf Platz zwei und drei liegen männliche Mediziner und Betriebswirtschaftler mit 37.000 bzw. 34.000 Euro im Jahr.

Wie viel verdient man als Zahnarzt in der Ausbildung?

Im Durchschnitt verdienen angehende zahnmedizinische Fachangestellte, Stand 2017, 739 Euro brutto im ersten Lehrjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf rund 778 Euro und im dritten Jahr auf 828 Euro.

Was sind die Voraussetzungen für den Beruf des Zahnarztes?

Eine weitere spannende Frage ist, wie man Zahnarzt wird und welche Voraussetzungen dafür nötig sind. Zunächst einmal ist zu sagen, dass die Hochschulreife (Abitur) sowie ein Studienabschluss nötig sind, um den Beruf des Zahnarztes ergreifen zu können.

LESEN SIE AUCH:   Was unterscheidet eine akute von einer chronischen Krankheit?

Wie hoch ist das Einkommen eines angestellten Zahnarztes in Deutschland?

Das durchschnittliche Einkommen eines angestellten Zahnarztes in Deutschland lag bei 5.245 € Monatsbruttogehalt, einer angestellten Zahnärztin bei 3.609 €. (Stand: 2010) Laut umsatzbezogener Kalkulation liegt das Anfangsbruttogehalt eines Assistenzzahnarztes bei etwa 1.500 € monatlich, bei einem angestellten Zahnarzt bei etwa 4.000 €.

Welche Ausbildungsberufe gibt es für den Zahnarzt?

Zwar gibt es auch staatlich anerkannte Ausbildungsberufe wie den des Zahntechnikers oder Jobs wie den des Zahnarzthelfers, die ohne Abitur und Studium zu erreichen sind, allerdings konzentriert sich dieser Beitrag auf den Zahnarzt an sich. Wie bereits erwähnt, wird ein sehr gutes Abitur als Grundvoraussetzung benötigt.

Was gilt als angestellter Zahnarzt?

Als angestellter Zahnarzt gilt es einige juristische Aspekte des Berufes anzusehen, die beachtet werden sollten. Dazu zählt unter anderem die Aufklärungspflicht als angestellter Zahnarzt.