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Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur Krankenversicherung?

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur Krankenversicherung?

Der Basisbeitrag ist bei allen Kassen gleich: 14,6 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Den Zusatzbeitrag bestimmen die Krankenkassen selbst. Er liegt derzeit im Schnitt bei 1,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil liegt also durchschnittlich bei 7,3 Prozent + 0,65 Prozent = 7,95 Prozent.

Wird krankenkassenbeitrag direkt vom Gehalt abgezogen?

Gesetzlich Versicherte zahlen 2021 einen Krankenkassenbeitrag von einheitlich 14,6 Prozent. Markus bekommt 7,3 Prozent direkt vom Gehalt abgezogen, sein Chef zahlt die restlichen 7,3 Prozent der Krankenversicherung. Hinzu kommt ein kassenindividueller, einkommensabhängiger Zusatzbeitrag.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung?

Der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Arbeitgeber zahlt maximal die Hälfte des GKV-Basisbeitrags, also 7,3 Prozent des Bruttogehalts. Hinzu kommt maximal die Hälfte des Zusatzbeitrags, den die gesetzlichen Krankenkassen im Schnitt verlangen, derzeit also 0,65 Prozent.

Was zahlt ihr Arbeitgeber für die Krankenversicherung ab 2021?

Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie ab dem 1. Januar 2021 neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,525 Prozent.

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Wie wird die betriebliche Krankenversicherung getragen?

Die Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung werden häufig vom Arbeitgeber allein getragen. Es gibt aber auch Modelle, in denen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sich die Kosten teilen oder in denen die Police ein Jahr lang vom Arbeitgeber bezahlt wird und der Arbeitnehmer danach über die Fortführung entscheiden kann.

Wer übernimmt den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht – genau wie in der Pflegeversicherung – Beitragsparität. Das bedeutet nichts anderes, als dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge zahlen. Wer übernimmt den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, wenn sich ein Angestellter selbständig macht?