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Wie weit darf ein Baum auf die Strasse ragen?

Wie weit darf ein Baum auf die Straße ragen?

Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 Metern nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben. Und das auch bei Schnee auf den Ästen.

Wie nah darf ein Baum an der Strasse stehen?

Wenn es für Ihr Bundesland keine genauen rechtlichen Vorschriften gibt, beachten Sie am besten folgende Faustregel: Halten Sie mit Bäumen und Sträuchern bis etwa zwei Meter Höhe vorsichtshalber einen Mindestabstand von 50 Zentimetern ein, bei höheren Pflanzen mindestens einen Meter.

Warum ist der Baumeigentümer für seine Bäume verantwortlich?

Obwohl der Baumeigentümer für seine Bäume verantwortlich ist, heißt das nicht, dass er für jeden Schaden, den der Baum verursacht, haftet. Nur Schäden, die er durch rechtzeitige Pflege und Handeln zu verhindern sind, können ihm zur Last gelegt werden. Denn ein Baum ist ein Lebewesen und natürlichen Einflüssen und Veränderungen unterworfen.

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Welche Bäume unterliegen der Verkehrssicherungspflicht?

Damit unterliegt jeder Baum, egal ob im Privatgarten oder im Wald, der Verkehrssicherungspflicht. Dennoch sind regelmäßige Baumkontrollen nicht für jeden Baum Pflicht, sondern ist dies davon abhängig, wie stark er frequentiert wird. Zwingend notwendig sind regelmäßige Kontrollen bei Straßen- und Parkbäume,…

Ist der Baumeigentümer strafrechtlich fahrlässig?

Ob der Baumeigentümer strafrechtlich fahrlässig handelt, hängt davon ab, wie stark eine seine erforderliche Sorgfalt unter Berücksichtigung seiner persönlichen Fähigkeiten Verhältnisse außer Acht lässt. Versicherbar sind nur zivilrechtliche Strafen. Schadensersatz und Schmerzensgeld können bei Verstoß Versicherungen übernehmen.

Ist der Baum schadensersatzpflichtig?

Schadensersatzpflicht wenn der Baum eingeht. Wer auf sein Grundstück überhängende Zweige mit einem beherzten Griff zur Schere selbst abschneidet, muss sehr aufpassen. Verendet der beschnittene Baum infolge falschen Zurechtstutzens, macht man sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.