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Wie werde ich meine Hausverwaltung los?

Wie werde ich meine Hausverwaltung los?

Die Eigentümergemeinschaft kann den Hausverwalter jederzeit ordentlich abberufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Abberufung kann allerdings im Verwaltervertrag auf bestimmte Gründe beschränkt werden. Ansonsten ist die Abberufung, also die Beendigung der organschaftlichen Stellung, immer möglich.

Kann ich eine Hausverwaltung kündigen?

der Eigentümer einer Immobilie haben in Ausnahmefällen das Recht den Verwalter bzw. die Hausverwaltung zu kündigen, wenn durch diese grobe Fehler begangen wurden bzw. ein wichtiger Grund vorliegt. Mit der Kündigung wird das Vertragsverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter beendet.

Wann kann man eine Hausverwaltung kündigen?

2 BGB, wonach mit einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes die Kündigung beim Verwalter eingegangen sein muss. Diese Fristen gelten sowohl für den Eigentümer als auch für die Hausverwaltung.

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Ist der Erwerb einer Immobilie durch die GmbH möglich?

Erwerb einer Immobilie durch die GmbH mittels Fremdkapital von Dritten. Eine weitere, interessante Alternative stellt die Inanspruchnahme von Fremdkapital seitens Dritter dar. Der große Unterschied zum vorigen Exempel ist die Vermeidung einer vGA an einen Gesellschafter.

Ist die Gründung einer Immobilien-GmbH irrelevant?

Stattet man die Immobilien-GmbH bei ihrer Gründung mit einem ausreichend hohen Stammkapital aus, um sie damit zu befähigen eine Immobilie zu kaufen, entstehen folglich auch keine Finanzierungskosten. Bei der späteren Betrachtung der Gewinnermittlung werden sie somit irrelevant sein.

Was sind vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften?

Vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften beschränken sich auf die reine Vermietung und Verpachtung von Immobilien und kommen ausschließlich als GbR, KG oder OHG vor. Nachstehende Ausführungen gelten daher nicht in folgenden Fällen:

Wer will eine Immobilien GmbH gründen?

Wer eine Immobilien GmbH gründen will, wird in der Regel der Geschäftsführer der eigenen GmbH werden. Hier müssen einige rechtliche Bedingungen erfüllt sein. So darf zum Beispiel in der Vergangenheit keine Verurteilung im Rahmen des Insolvenzrechts erfolgt sein. Wer wegen Konkursverschleppung verurteilt ist, sollte sich erkundigen,

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