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Wie werden einmalige Sonderzahlungen versteuert?

Wie werden einmalige Sonderzahlungen versteuert?

Einmalzahlungen, so etwa Mitarbeiterboni und Prämien, sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabepflichtig. Eine Bonuszahlung beispielsweise gilt dabei nicht als laufender Entgeltbezug, sondern gehört zu den „sonstigen Bezügen“, die Arbeitnehmer einmalig beziehungsweise nicht regelmäßig erhalten.

Wie wird die Lohnsteuer bei Einmalzahlung berechnet?

Einmalzahlungen werden rechnerisch dem voraussichtlichen steuerpflichtigen Jahresarbeitslohn hinzugerechnet. Anschließend ist für diesen bereinigten Jahresarbeitslohn die Jahressteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle abzulesen.

Bis wann muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auszuhändigen?

Wann und wie muss eine Lohnabrechnung erfolgen? Auch hier stellt der Gesetzgeber klare Anforderungen: Die Zahlung des Gehalts an den Arbeitnehmer hat entweder am 15. oder jeweils am letzten Tag eines Monats zu erfolgen. Die Bereitstellung der Gehaltsabrechnung muss personalisiert erfolgen.

Wer kann als Arbeitgeber bezeichnet werden?

Als Arbeitgeber kann nur bezeichnet werden, wer zu einem Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis erhält, welches mit der Verpflichtung zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Meldungen bei den entsprechend zuständigen Krankenkassen verbunden ist.

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Welche Pflichten ergeben sich für den Arbeitgeber?

Darüber hinaus ergeben sich auch für den Arbeitgeber Pflichten gemäß des Lohnsteuerrechts. So hat der Arbeitgeber nach den §§ 38 ff. des Einkommenssteuergesetzes ( EStG) insbesondere für die ordnungsgemäße Zahlung der Lohnsteuer zu sorgen. Sonstige Pflichten des Arbeitgebers sind unter anderem die Verpflichtung zur…

Wie kann ein Arbeitgeber als juristische Person erscheinen?

Ein Arbeitgeber kann in allen möglichen Rechtsformen erscheinen, also als: natürliche Person; zum Beispiel: juristische Person des Privatrechts; zum Beispiel: juristische Person des öffentlichen Rechts; zum Beispiel: Personen(handels-)gesellschaft

Wie kann ein Arbeitgeber in allen Rechtsformen erscheinen?

Ein Arbeitgeber kann in allen möglichen Rechtsformen erscheinen, also als: natürliche Person; zum Beispiel: – Einzelkaufmann. – Privatperson. juristische Person des Privatrechts; zum Beispiel: – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)