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Wie wird eine Sicherungsubereignung vollzogen?

Wie wird eine Sicherungsübereignung vollzogen?

Das Sicherungseigentum ist ein nichtakzessorisches Sicherungsrecht. Es ist möglich, die Sicherungsübereignung mit einer auflösenden Bedingung zu versehen. Die Einigung zwischen Sicherungsgeber und Gläubiger auf Übertragung des Eigentums ist dann auflösend bedingt durch die Erfüllung der gesicherten Forderung.

Wann endet eine Sicherungsübereignung?

Die Sicherungsübereignung ist – anders als das Pfandrecht – nicht akzessorisch. Das bedeutet, dass die Sicherheit bestehen kann, ohne dass eine gesicherte Forderung existiert. Somit endet mit der Tilgung der Forderung nicht automatisch die Eigentümerstellung des Sicherungsnehmers.

Was ist das Pfandrecht?

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht. Einem sogenannten Pfandgläubiger wird dabei das Recht verliehen, eine Forderung mit einer Sache zu besichern.

Ist die Forderung und das Pfandrecht übertragbar?

Und weil die Forderung und das Pfandrecht somit voneinander abhängig sind, handelt es sich bei diesem „Paar“ um akzessorische Rechte. Das Pfandrecht ist demnach nicht übertragbar, die Forderung hingegen schon, beispielsweise durch einen Forderungsverkauf an ein Inkassounternehmen.

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Was ist der Regelfall des Pfandrechts?

Der im BGB ausführlich geregelte Regelfall des Pfandrechts ist das Sachpfandrecht, d. h. das Pfandrecht an beweglichen Sachen. Dieses wird nachstehend im Detail behandelt. Insgesamt können drei Arten von Pfandrechten an beweglichen Sachen unterschieden werden: das vertragliche Pfandrecht, das gesetzliche Pfandrecht und das Pfändungspfandrecht.

Was ist das Pfandrecht an einer beweglichen Sache?

Das Pfandrecht an einer beweglichen Sache setzt, wie wir gleich noch näher sehen werden, unmittelbaren Besitz beim Gläubiger voraus. Deshalb ist das Pfandrecht auch ein Recht zum Besitz nach § 986.