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Wird Mietkautionsburgschaft akzeptiert?

Wird Mietkautionsbürgschaft akzeptiert?

Auch wenn die Mietbürgschaft eine Alternative zur Mietkaution sein kann, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Mieter nicht. Der Vermieter muss die Bürgschaft akzeptieren. Macht er das nicht, muss der Mieter wie gewohnt die Mietkaution zahlen oder dem Vermieter einen Bürgen anbieten, mit dem dieser einverstanden ist.

Kann der Vermieter die kautionskasse ablehnen?

Die Mietkautionsversicherung bietet viele Vorteile, doch muss ein Vermieter die Mietkautionsversicherung akzeptieren? Grundsätzlich kann der Vermieter auf eine herkömmliche Bankgarantie bzw. die Hinterlegung einer Mietkaution in bar bestehen. Es steht ihm also frei, ob er die Versicherungsvariante akzeptiert.

Wie sicher ist eine mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsversicherung ist damit ein guter Weg für beide Seiten, ein sicheres Mietverhältnis einzugehen. Der Vorteil des Mieters ist, es dass er keine Barkaution hinterlegen muss und der Vermieter hat ebenso viel Sicherheit wie mit einer Mietkaution.

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Was ist der wichtigste Zeitpunkt für eine Kaution?

Das Wichtigste auf einen Blick Zeitpunkt: Die Kaution wird exakt zu Beginn des Mietvertrags fällig. Die Zahlung kann als Einmalbetrag erfolgen. Zahlung: Die Mietkaution kann in bar gezahlt werden. Der Mieter kann auch selbst ein Sparkonto eröffnen, und dem Vermieter übergeben.

Wann darf die Kautionssumme angetastet werden?

Die Kautionssumme darf vom Mieter und vom Vermieter während der gesamten Mietdauer nicht angetastet werden. Erst dann, wenn der Vermieter sicher ist, dass alle durch den Mieter verursachten Schäden behoben wurden, muss er die Summe zurückerstatten, solange eine im Vertrag vereinbarte Zeit nicht überschritten wird.

Wann wird die Kaution fällig?

Zeitpunkt: Die Kaution wird exakt zu Beginn des Mietvertrags fällig. Die Zahlung kann als Einmalbetrag erfolgen. Das Gesetz erlaubt Mietern jedoch, das Geld in drei monatlichen Raten zu zahlen.

Kann man die Kaution auch in Raten zahlen?

Auch wenn in der Praxis häufig anders verfahren wird: Das Datum an dem der Mietvertrag unterschrieben wird, oder der Termin des Einzugs sind für die Zahlung der Mietkaution nicht von Belang. Sondern: Der Vermieter darf die Kaution das erste Mal ab dem „Datum“ verlangen, an dem der Mietvertrag beginnt. Kann man die Mietkaution auch in Raten zahlen?

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