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Woher bekomme ich die Bescheinigung uber den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Woher bekomme ich die Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld: Den Arbeitgeberzuschuss beantragen Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Krankenkasse. Als Nachweis ist diesem die Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin beizufügen.

Wann bekommt man das Mutterschaftsgeld ausgezahlt?

Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt: sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag.

Wie hoch wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?

Grundsätzlich wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Es beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Besteht vonseiten der Krankenkasse kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ist eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt in Höhe von maximal 210 Euro unter Umständen möglich.

Ist der Mutterschutz ohne Bezahlung möglich?

Dies muss jedoch nicht bedeuten, dass Sie im Mutterschutz gänzlich ohne Bezahlung klarkommen müssen, wenn sie über eine andere Versicherungsart verfügen. Bei Vorliegen einer privaten oder einer Familienversicherung in Kombination mit einer geringfügigen Beschäftigung besteht die Möglichkeit einer einmaligen Zahlung von bis zu 210 Euro.

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Sind sie selbstständig und haben kein Mutterschaftsgeld?

Sollten Sie selbstständig sein und über eine freiwillige gesetzliche Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld verfügen, bekommen Sie zwar kein Mutterschaftsgeld, dafür aber Krankengeld im Mutterschutz. Sind Sie selbstständig und privat versichert, müssen Sie ebenfalls auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld vonseiten der Krankenkasse verzichten.

Wie erfolgt die Bezahlung vom Gehalt während der Elternzeit?

Während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt in der Regel nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Dieses muss schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Sofern Sie dies getan haben, erkundigen Sie sich bitte bei der Elterngeldstelle nach der Zahlung.