Menü Schließen

Ist der Besitz von schlagringen strafbar?

Ist der Besitz von schlagringen strafbar?

Verboten sind unter anderen Kriegswaffen, Pump-Guns sowie Schlagringe. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei einem Schlagring nach dem Waffenrecht um eine nicht genehmigungsfähige illegale Waffe handelt.

Wie viele Waffen kann ich kaufen?

Eine solche Waffenbesitzkarte schränkt für Sportschützen das definierte Bedürfnis zum Besitz ein. Dies wird auch als Regelbedürfnis bezeichnet. Sie dürfen daher nur drei Selbstladegewehre und zwei Kurzwaffen, die mehrschüssig sind, erwerben sowie eintragen lassen. Für Jäger entfällt diese Einschränkung.

Sind Personen im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen?

Sind Personen im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen, ohne eine entsprechende Berechtigung zu haben, liegt der Tatbestand „illegaler Waffenbesitz“ vor. Dies ist im Waffengesetz unter § 51 definiert. In diesem Fall gibt des WaffG die Strafen vor und nicht wie sonst üblich das Strafgesetzbuch (StGB).

LESEN SIE AUCH:   Wie lange dauert es um eine feste Zahnspange zu entfernen?

Wie kann ein unerlaubter Waffenbesitz geahndet werden?

Unerlaubter Waffenbesitz kann mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet werden. Illegaler Waffenbesitz kann eine Strafe, jedoch auch weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Liegt beispielsweise ein Urteil wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor, wird dies in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.

Ist das Führen einer Waffe ohne Waffenschein strafbar?

Denn das Führen einer Waffe ohne gültigen Waffen- oder Jagdschein ist ebenfalls strafbar. Haben die Personen keine Berechtigung Waffen zu führen, liegt also kein großer oder kleiner Waffenschein vor, wird dies zusätzlich geahndet.

Ist erlaubnispflichtige Waffen strafbar?

Haben Personen keine Berechtigung erlaubnispflichtige Waffen zu besitzen, ist bereits der Erwerb dieser strafbar. Für verbotene Waffen gilt dies ebenso. Wurden die Waffen gefunden oder geerbt, müssen diese umgehend bei der zuständigen Waffenbehörde gemeldet und der Polizei ausgehändigt werden.