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Kann man ein Vorstellungsgesprach verschieben?

Kann man ein Vorstellungsgespräch verschieben?

Kannst du den anderen Termin auf keinen Fall absagen oder verschieben? Dann ist es in Ordnung, das Vorstellungsgespräch zu verschieben. Wenn du dir also sicher bist, dass dein Grund nach einer Terminverschiebung zu bitten ein guter Grund ist, dann kannst du das Vorstellungsgespräch ohne Sorge verschieben.

Wie sage ich einen Termin ab?

Per Brief einen Termin absagen können Sie vor allem dann, wenn der Termin noch in weiter Ferne liegt. Am schnellsten und persönlichsten ist natürlich immer noch ein Telefonanruf. Der eignet sich auch, wenn Sie den Termin mündlich vereinbart haben oder gut miteinander bekannt sind.

Soll man nach Vorstellungsgespräch Nachfragen?

Ist die Frist verstrichen, solltest du persönlich – am besten telefonisch und bei direkten Ansprechpartner_innen – nachfragen. Und auch wenn keine Rückmeldung vereinbart war, kannst du dich eine Woche nach dem Vorstellungsgespräch höflich nach dem Stand des Auswahlverfahrens und deiner Bewerbung erkundigen.

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Was ist eine telefonische Nachfrage vor der Bewerbung?

Eine telefonische Nachfrage vor der Bewerbung kann wichtige Fragen klären, positiv die Aufmerksamkeit auf einen lenken und für die Bewerbung einen Bezugspunkt liefern. Aber Vorsicht, denn mit so einem Anruf kann man auch negativ auffallen. Telefonische Nachfragen bei der Bewerbung sind so eine Sache.

Was ist ein Telefongespräch in der Bewerbung?

Telefonieren. Dabei kann die telefonische Kontaktaufnahme vor oder nach dem Zusenden der Bewerbung ein wichtiges Bewerbungsinstrument sein und einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bieten: Nur circa 10 Prozent der Bewerber/innen nutzen die Möglichkeit eines Telefongespräches in der Bewerbung.

Ist es möglich eine telefonische Nachfrage einzuwenden?

Nichts gegen eine telefonische Nachfrage einzuwenden gibt es auch, wenn ein Ansprechpartner mit Telefonnummer genannt ist, der für Auskünfte zur Verfügung steht. Muss für die Bewerbung eine wichtige Frage geklärt werden, so ist der Griff zum Telefonhörer vertretbar – auch wenn kein direkter Ansprechpartner angegeben ist.

Wie beziehen sie sich auf das Telefongespräch?

Im Anschreiben beziehen Sie sich auf das Telefongespräch. In Ihrem Anschreiben beziehen Sie sich dann auf das Telefonat, z.B. indem Sie unter der Betreffzeile in Schrägschrift das Telefonat erwähnen, z.B.:

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