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Sind Nachtsichtzielfernrohre erlaubt?

Sind Nachtsichtzielfernrohre erlaubt?

Echte Nachtsichtzielfernrohre, die ein eigenes Absehen und eine Verstelleinrichtung haben, bleiben weiter verboten. Damit ist der Weg für die Bundesländer frei, auch ihre Jagdgesetze entsprechend zu ändern oder Nachtzieltechnik freizugeben.

Sind Zielfernrohre erlaubt?

Künstliche Lichtquellen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielfernrohre werden für die Bejagung von Wildschweinen durch alle Jägerinnen und Jäger mit einem gültigen Jagdschein im Rahmen der gültigen waffenrechtlichen Regelungen zugelassen.

Ist Nachtzieltechnik erlaubt?

In Nordrhein-Westfalen ist der Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Bejagung von Schwarzwild zukünftig erlaubt.

Werden Wärmebild Zielfernrohre erlaubt?

Nachtsicht – oder Wärmebildzielfernrohre sind verboten Anders als bei Nacht- und Wärmebild-Vorsatzgeräten ist in Deutschland bei einem Nachtsicht- oder Wärmebildzielfernrohr der Besitz alleine schon strafbar. Die Geräte haben ein Absehen und sind aufgebaut wie ein normales Zielfernrohr.

Sind Wärmebildkameras erlaubt?

Im Zuge der Debatte um das neue Waffengesetz rudert das Innenministerium zurück: Wärmebildvor- und Aufsatzgeräte werden waffenrechtlich erlaubt.

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Sind Nachtzielgeräte erlaubt?

„Abweichend von § 19 Absatz 1 Nummer 5a des Bundesjagdgesetzes ist es erlaubt, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, sowie künstliche Lichtquellen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles beim Erlegen von Schwarzwild zu verwenden.

Sind Wärmebildvorsatzgeräte erlaubt?

Die neue Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen verbietet den Einsatz von Wärmebildvorsatzgeräten sowie digitalen Vorsatz- und Aufsatzgeräten und die feste Verbindung von Lichtquellen mit der Schusswaffe. Ausdrücklich erlaubt sind nur Nachtsichtgeräte die Restlicht verstärken.